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Datum: 18.10.2020

Land ruft dritte Pandemiestufe aus

Ortenaukreis zieht Allgemeinverfügung-Empfehlung zurück

Die steigenden Corona-Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen haben die Landesregierung am Samstagnachmittag veranlasst, nun die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dazu wird die Corona-Verordnung des Landes angepasst und um verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neuen Regelungen treten am Montag, 19. Oktober, in Kraft, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe. Dann gelten landesweit neue Regeln zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz, privaten Zusammentreffen, Ansammlungen und Veranstaltungen. Die vollständige Übersicht der Regelungen ist für Sonntagabend angekündigt.

 

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat am Freitagabend über den Landkreistag Baden-Württemberg um 21.15 Uhr noch einen Erlass versandt, worin bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 35/100.000 Einwohnern beziehungsweise 50/100.000 Einwohnern bezogen auf einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt, infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 getroffen beziehungsweise empfohlen wurden. Da der erste Warnwert von 35 Neuinfektionen im Ortenaukreis am 8. Oktober erstmals überschritten wurde und am 17. Oktober bei 43,14 pro 100.000 Einwohner lag, hat das Landratsamt Ortenaukreis daraufhin die Städte und Gemeinden des Ortenaukreises am Samstagmittag über den Erlass informiert. Zum einen wurden die zwingend umzusetzenden Regelungen zu privaten Feiern mitgeteilt und zum anderen weitere infektionsschützende Maßnahmen empfohlen sowie eine Muster-Allgemeinverfügung als Arbeitshilfe für die Ortspolizeibehörden ausgearbeitet. Am Samstagabend zeigte sich, dass diese Arbeit umsonst war, weil das Land dann per Pressemeldung mitgeteilt hat, die dritte Pandemiestufe auszurufen. Damit tritt ab Montag eine Änderung der Corona-Verordnung des Landes mit entsprechenden Regelungen in Kraft. Der Ortenaukreis hat daraufhin am Abend noch seine Städte und Gemeinden informiert und die Empfehlung vom Nachmittag zurückgezogen.

Landrat Frank Scherer bedauerte diesen Ablauf, der erneut zeigt, wie wichtig eine vollständige und rechtzeitige Einbindung der Kreisebene beim Krisenmanagement ist.

Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt am Montag, 19. Oktober in Kraft, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe.
Dann gilt u.a.:

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

 

Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:

 

  • Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren.
  • Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.
  • Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.
  • Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht.
  • Einschränkung der nicht-schulischen Nutzung des Schulgebäudes.
  • Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen.
  • Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen

 Eine vollständige Übersicht soll am Sonntagabend zusammen mit der Verkündung der Verordnung auf www.baden-wuerttemberg.de veröffentlicht werden.