L 94 zwischen Zell am Harmersbach und Biberach wird in Richtung Biberach wieder freigegeben
Verkehr kann im Laufe des Nachmittags wieder rollen – Gegenrichtung bleibt wegen weiterer Sicherungsarbeiten gesperrt
Die Landesstraße 94 zwischen Zell am Harmersbach und Biberach kann nach dem Waldbrand vom 11. August im Laufe des heutigen Nachmittags wieder in Fahrtrichtung Biberach für den Verkehr freigegeben werden. In der Gegenrichtung bleibt die Straße bis auf Weiteres gesperrt.
Nach der Beräumung des durch den Waldbrand gelockerten Gesteins laufen derzeit noch letzte Sicherungs- und Räumarbeiten unmittelbar an der Landesstraße. Die Straßenmeisterei des Ortenaukreises und die Stadt Zell am Harmersbach entfernen größere abgelöste Felsbrocken und bereiten die Verkehrsführung vor. Nach Abschluss dieser Arbeiten kann auch der parallel verlaufende Radweg wieder in beiden Richtungen genutzt werden.
Das Straßenbauamt des Ortenaukreises hatte zunächst eine halbseitige Verkehrsführung mit Ampelregelung vorgesehen. Damit wäre die Landesstraße abwechselnd in beiden Richtungen befahrbar gewesen. In der Abstimmung über die künftige Verkehrsführung sprach sich die Stadt Zell am Harmersbach für eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Biberach aus. Dieser Lösung wird nun gefolgt.
„Uns war wichtig, eine Verkehrsführung zu finden, die den örtlichen Verhältnissen aus Sicht der Stadt möglichst gut Rechnung trägt. Deshalb haben wir uns für die Einbahnstraßenregelung in Richtung Biberach ausgesprochen. Entscheidend ist zunächst, dass die Verbindung nach den vergangenen Wochen zumindest in einer Richtung wieder genutzt werden kann“, sagt Bürgermeister Günter Pfundstein.
Für eine vollständige Freigabe der Landesstraße in beide Richtungen sind weitere Sicherungsmaßnahmen am Hang erforderlich. Dazu gehören insbesondere die Ergänzung eines Schutzzauns und die Instandsetzung der vorhandenen Steinschlagschutznetze. Bis diese Arbeiten abgeschlossen sind, bleibt die Fahrtrichtung von Biberach nach Zell am Harmersbach gesperrt.
Die größeren Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen fallen in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Freiburg. Wann die Landesstraße wieder vollständig in beide Richtungen freigegeben werden kann, steht derzeit noch nicht fest.