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Kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung

Im April 2016 sind die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) erneut gestiegen: Gegenüber dem Vormonat hat die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 1,2 Prozent und die Arbeitslosenzahl um 0,5 Prozent zugenommen.

„Damit ist die Zahl unserer Leistungsempfänger seit einem halben Jahr Monat für Monat gestiegen. Einen derart kontinuierlichen Fallzahlenzuwachs hat es zuletzt vor zehn Jahren gegeben, als „Hartz IV“ eingeführt wurde“, kommentiert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuellen Zahlen. „Wie in den Vormonaten ist auch im April der Zugang an Flüchtlingen der Hauptgrund für die aktuelle Entwicklung“, so Mittelstädt weiter.

Derzeit betreut die KOA 8.403 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 17.391 Personen. Davon erhielten 11.280 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.127 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich einmalige Leistungen erhalten. Dazu zählen etwa Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung und Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (beispielweise durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) sowie Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch zum Beispiel auf BaföG oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 984 Personen.

4.889 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.854 Personen als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.743. Hinzu kommen 2.539 reine Leistungsbezieher, die zum Beispiel als Alleinerziehende Kinder unter 3 Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten.

Im April 2016 haben 147 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 27 Arbeitsaufnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben im Berichtsmonat 174 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.