Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Jugendhilfeausschuss beschließt neue Förderrichtlinien zu Schulsozialarbeit im Ortenaukreis

Der Jugendhilfeausschuss des Ortenaukreis hat in seiner heutigen Sitzung neue Förderrichtlinien zu Schulsozialarbeit beschlossen. Grundlage dafür ist die neu entwickelte „Rahmenkonzeption Schulsozialarbeit“, die von einer Arbeitsgruppe auf Kreisebene mit Vertretern der Träger, Fachkräften und Schulen unter Federführung des Jugendamtes und in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Offenburg entwickelt wurde. „Diese Rahmenkonzeption zur Schulsozialarbeit ist eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Ortenaukreis“, sagte Landrat Frank Scherer. „Schulsozialarbeit ist ein präventives Angebot unserer Jugendhilfe, das Familien und Schulen in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag unterstützt. Schulsozialarbeit ist für Kinder und Jugendliche eine hilfreiche Erstanlaufstelle, ihre Arbeit wird sowohl von unserem Kommunalen Sozialen Dienstes wie auch von den Schulen als sehr wichtig bewertet. Deswegen investiert der Ortenaukreis neben Land, Städten und Gemeinden dafür aktuell jährlich 740.000 Euro. An 58 Schulen werden damit rund 44 Stellen gefördert“, so der Landrat.

Die neue Rahmenkonzeption Schulsozialarbeit, deren Entwicklung von der Hochschule München und der Universität Tübingen im Auftrag des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) begleitet wurde, führt nun die Grundsätze, fachliche Standards und Handlungsprinzipien sowie die Ziele von Schulsozialarbeit aus. „Deswegen regeln die neuen Förderrichtlinien künftig auch nur noch die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Grundanforderungen für eine Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ortenaukreis“, erläuterte Sozialdezernent Georg Benz in der Sitzung. „Bisher gab es keine einheitlichen Umsetzungsstandards der Träger zur Schulsozialarbeit im Ortenaukreis, was in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Schulsozialarbeit kreisweit unterschiedlich umgesetzt wurde“, so Benz. „Ziel der Entwicklung einer kreisweit gültigen Rahmenkonzeption war es, die Inhalte und fachlichen Standards zur Ausgestaltung von Schulsozialarbeit im Ortenaukreis abzusichern“, erläuterte Benz.

In der Rahmenkonzeption wurden deshalb wesentliche Inhalte, wie allgemeine Handlungsprinzipien, Arbeitsfelder und Grundsätze der Schulsozialarbeit, ein gemeinsames Zielsystem sowie Kooperationsvereinbarungen von Jugendhilfe und Schule und die Möglichkeit zur Entwicklung von Gesamtkonzepten zur Regelung von örtlichen Besonderheiten fixiert. „Damit sind nun einheitliche Grundlagen für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule vor Ort geschaffen worden“, so Benz.

Der Jugendhilfeausschuss empfahl den Trägern von Schulsozialarbeit, die Rahmenkonzeption zielbezogen umzusetzen. „Damit wird Schulsozialarbeit zu einem Qualitätsmerkmal einer guten Schule“, schloss Benz. Bei Bedarf berate und unterstütze die Fachberatung und Jugendhilfeplanung des Jugendamtes die Träger, Fachkräfte und Schulen.