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Datum: 17.11.2023

Internationaler Tag der Kinderrechte: Jugendamt des Ortenaukreises engagiert sich für eine sichere und unterstützende Umgebung für Kinder

Ortenaukreis hält vielfältige Unterstützungs- und Beratungsangebote bereit

Das Jugendamt des Ortenaukreises macht anlässlich des weltweiten Tags der Kinderrechte am 20. November auf die Bedeutung des Wohls und der Rechte von Kindern und Jugendlichen und die vielfältigen Unterstützungs- und Beratungsangebote des Ortenaukreises aufmerksam.

„Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz, Fürsorge, Information, Beteiligung, freie Meinungsäußerung und deren Berücksichtigung und Teilhabe“, erklärt Melanie Maulbetsch-Heidt, Leiterin des Jugendamts des Ortenaukreises. Um diese unveräußerlichen Rechte zu vermitteln und im Alltag der Kinder zu gewährleisten, brauche es die Erwachsenen, allen voran die Eltern des Kindes, aber auch das soziale Umfeld. Insbesondere wenn Kinder körperlicher und emotionaler Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Gewalt ausgesetzt sind, sei das Umfeld, aber etwa auch pädagogische Kräfte in Kindertagesstätten und Schulen gefragt. Um Kinder- und Jugendliche bestmöglich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, hält der Ortenaukreis eine Vielzahl an Beratungs- und Hilfeangeboten bereit.

„Die Prävention ist ein wichtiger Baustein, um Kinderrechte im Alltag wirksam zu machen“, so Maulbetsch-Heidt. Damit die Kinder im Ortenaukreis unter möglichst guten Bedingungen aufwachsen können, erhalten Mütter und Väter sowie werdende Eltern frühzeitig Informationen, Beratung und Hilfen.

So stehen jungen Menschen und deren Familien an den Standorten Offenburg, Haslach, Kehl, Achern und Lahr die Psychologischen Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche, die Fachstellen der Frühen Hilfen und der Kommunale Soziale Dienst zur Verfügung.

Außerdem können sich Kinder und Jugendliche bei Bedarf auch selbst an eine Beratungsstelle wenden und haben Anspruch auf Beratung beim Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) des Jugendamts. Damit die Hürde für eine solche Beratung für den jungen Menschen so niedrig wie möglich bleibt, kann eine Vertrauensperson dabei sein, um den Kontakt herzustellen.

Da Kindertagesstätten, Horte und Schulen großen Raum im Alltag von Kindern und Jugendlichen einnehmen, haben die Fach- und Lehrkräfte einen eigenständigen Schutzauftrag, wenn ihnen Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung bei einem betreuten Kind oder Jugendlichen bekannt werden. Das Jugendamt und die Träger solcher Einrichtungen haben schriftliche Vereinbarungen geschlossen, in denen die einzelnen Verfahrensschritte bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung verbindlich beschrieben sind.

„Darüber hinaus sind die Institutionen im Ortenaukreis auf dem Weg Schutzkonzepte zum Schutz der Kinder in der Einrichtung zu erarbeiten,“ erklärt Maulbetsch-Heidt. Im Unterschied zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen durch Erziehungsberechtigte geht es hier um den Schutz der anvertrauten jungen Menschen in der Einrichtung selbst, vor Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt, z.B. durch andere Jugendliche oder Erwachsene.

Fachpersonen haben zudem die Möglichkeit, sich selbst Beratung durch sogenannte „insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz“ zu holen und die die Kinderschutzbeauftragte des Ortenaukreises bietet Fortbildungen zum Kinderschutz an.

Zusätzlich fördert der Landkreis finanziell an über hundert Schulen das Angebot der Schulsozialarbeit, sodass Schüler und Schülerinnen Unterstützungsangebote erhalten können. Nicht zuletzt gibt es im Ortenaukreis das Angebot des „Präventionsnetzwerk Ortenaukreis“ (PNO), das Kindertagesstätten und Schulen mit thematischen Fortbildungen zu Themen wie „Professionelle pädagogische Begegnung mit herausforderndem Verhalten“, „Kinder in familiären Belastungssituationen“ oder „Begegnung von Kindern und Familien mit Fluchterfahrung“ schult.

Hilfreiche Informationsmaterialien:
Die Broschüren „Was Jugendämter leisten“ und „Kinderschutz, was Jugendämter leisten“ stehen auf www.ortenaukreis.de zum Download zur Verfügung.
Im Flyer „Brauchst Du Hilfe?“ erhalten Menschen, die Kinder oder Jugendliche kennen, die Unterstützung benötigen, oder die selbst Hilfe brauchen, Informationen. Der Flyer ist auf der Seite des PNO veröffentlicht:
https://www.pno-ortenau.de/Wegweiser/Brauchst-du-Hilfe-/ 

Hilfreiche Adressen und Kontakte:
Landratsamt Ortenaukreis, Jugendamt:
https://www.ortenaukreis.de 

Beauftragte für Kinderschutz
Telefon: 0781 805 9824
E-Mail: sylvia.schmidt@ortenaukreis.de 

Angebote der Fachstellen Frühe Hilfen und des Präventionsnetzwerk Ortenaukreis:
https://www.familie-ortenau.de 

Ombudsstelle Südbaden in Freiburg
https://www.ombudschaft-jugendhilfe-bw.de 
mit Live-Chat Angebot; Petra Kieffer
Telefon: 0761 285266-58
E-Mail: kieffer@ombudschaft-jugendamt-bw.de