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Integrationsmanager sollen Zuwanderer unterstützen und begleiten

Ortenaukreis organisiert bis zu 32 Stellen für die Städte und Gemeinden im Kreis

Im April haben die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände den „Pakt für Integration“ beschlossen. Als wesentliches Element sieht dieses Abkommen die Förderung von sogenannten Integrationsmanagern vor, die geflüchtete Menschen mit Bleibeperspektive bei der Integration in den Städten und Gemeinden unterstützen und begleiten sollen. Jede Vollzeitstelle wird 2017 und 2018 mit jeweils bis zu 64.000 Euro durch das Land bezuschusst. Die Kommunen in Baden-Württemberg können dabei wählen, ob sie ihr Integrationsmanagement vor Ort selbst organisieren oder es auf den Landkreis übertragen. Im Ortenaukreis wünschen 41 Städte und Gemeinden, dass der Kreis die Aufgabe übernimmt, die restlichen Kommunen prüfen noch oder richten selbst die Stelle eines Integrationsmanagers ein. Darüber hat Landrat Frank Scherer gestern in der Sitzung des Verwaltungsausschusses die Kreisräte informiert.
„Die soziale Beratung und Betreuung von Zuwanderer ist gerade in der Anschlussunterbringung sehr wichtig und ein Schlüssel für eine gelingende Integration, denn diese Menschen werden langfristig hierbleiben“, sagte Michael Loritz, der für Flüchtlingsfragen zuständige Dezernent im Landratsamt. Bereits im November 2016 habe der Kreistag deshalb 10 Stellen für die Sozialbetreuung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung geschaffen, dabei wurde von einem Betreuungsschlüssel von 1:200 ausgegangen. „Mit der Förderung der Integrationsmanager kann nun ein deutlich besserer Betreuungsschlüssel erreicht werden“, so Loritz. Nachdem sich 41 Städten und Gemeinden dafür aussprachen, das Integrationsmanagement auf den Ortenaukreis zu übertragen, bedeutet dies bis zu 32 Stellen, die nach Möglichkeit mit Hochschulabsolventen im Bereich Sozialwesen besetzt werden sollen. Dazu hat der Verwaltungsausschuss gestern sein grünes Licht gegeben. „Damit können die Integrationsmanager die geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive zwei Jahre lang vor Ort individuell dabei unterstützen, vorhandene Integrationsangebote wahrzunehmen und sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Die Integrationskonzeptionen des Landes und von uns sind identisch, deswegen wird es auch keine Doppelstrukturen bei der Betreuung in der Anschlussunterbringung geben“, sagte Loritz. 

Die nächsten Schritte seien nun die Antragstellung beim federführenden Regierungspräsidium Stuttgart und die Ausschreibung der benötigten Stellen.