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Informationsveranstaltung für bäuerliche Direktvermarkter zum neuen Verpackungsgesetz und der Registrierungspflicht

Am 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz die derzeitige Verpackungsverordnung ab. Bei einer kostenlosen Vortragsveranstaltung am Donnerstag, 20. Dezember 2018, informiert das Amt für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis über die Änderungen.

Neu ist unter anderem, dass sich alle auf der Internetseite bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister im Verpackungsregister „LUCID“ registrieren müssen, die gewerblich verpackte Waren erstmalig in Verkehr bringen. Die Erstregistrierung muss bis zum 1. Januar 2019 erfolgt sein. Winfried Baumann ist Referent der Kreislaufwirtschaft und Gewässerschutz der IHK Südlicher Oberrhein und klärt Betroffene über das neue Verpackungsgesetz und die Registrierungspflicht auf. Angesprochen werden Inhalte wie, wer ist registrierungspflichtig, welche Verpackungen sind betroffen, welche Pflichten entstehen für den Inverkehrbringer von verpackten Waren, welchen Einfluss hat das Verpackungsdesign auf die Systembeteiligungsentgelte und wie erfolgt die Registrierung.

Die Veranstaltung beginnt um 14.30 Uhr und findet statt im Großen Sitzungssaal des Landratsamts Ortenaukreis in der Badstraße 20 in Offenburg. Interessierte werden gebeten sich unter Telefon 0781 805 7100, unter E-Mail landwirtschaftsamt@ortenaukreis.de oder online unter www.ortenaukreis.landwirtschaftsverwaltung-bw.de anzumelden.