Gemeinsam für mehr Information und Unterstützung in der Blindenhilfe
Die Landesblindenhilfe nach dem Landesblindenhilfegesetz Baden-Württemberg (BliHG) ist eine finanzielle Unterstützung für blinde Menschen. Sie soll dazu beitragen, die durch die Blindheit entstehenden Mehraufwendungen auszugleichen und die selbstständige Lebensführung sowie die gesellschaftliche Teilhabe zu erleichtern. Die Leistung wird auf Antrag durch das Landratsamt Ortenaukreis gewährt.
Umso wichtiger ist es, dass Betroffene und ihre Angehörigen bereits bei der Antragstellung umfassend über die Unterstützungsmöglichkeiten und ergänzende Beratungsangebote informiert werden.
Um den Zugang zu Informationen und Hilfsangeboten weiter zu verbessern, wird künftig zusätzlich zu den Kontaktdaten des Bezirksgruppenleiters Stefan Rendler auch die Homepage des Blinden- und Sehbehindertenvereins Südbaden e. V. auf den Informationsschreiben zu den Anträgen aufgeführt. Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten damit einen direkten Hinweis auf den Verein und dessen Angebote.
Ergänzend wurde die Homepage des Vereins auf dem Gesundheitsportal des Landratsamts Ortenaukreis verlinkt. „Das Gesundheitsportal schafft Orientierung und Transparenz in der regionalen Versorgungslandschaft und erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern des Ortenaukreises den Zugang zu den vielfältigen Beratungs- und Behandlungsangeboten vor Ort“, erklärt Evelyn Bressau, Amtsleiterin des Gesundheitsamtes.
„Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. ist eine wichtige Anlaufstelle für blinde und sehbehinderte Menschen sowie deren Angehörige“, erklärt Stefan Rendler. „Er unterstützt und berät Betroffene bei den Herausforderungen des Alltags, informiert über Hilfs- und Unterstützungsangebote und trägt dazu bei, die Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Darüber hinaus bietet er Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung und setzt sich für die Interessen und Belange blinder und sehbehinderter Menschen ein.“
„Die Unterstützung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Südbaden e. V. ist uns ein wichtiges Anliegen“, so Ingrid Oswald, Leiterin des Amtes für Soziales und Versorgung. Sie freut sich über die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verein. „Uns verbindet das gemeinsame Anliegen, blinde und sehbehinderte Menschen bestmöglich zu unterstützen und ihnen den Zugang zu den für sie wichtigen Informationen und Hilfen zu erleichtern.“
Durch die gegenseitige Vernetzung können Informationen gezielter weitergegeben und Betroffene frühzeitig auf passende Hilfen aufmerksam gemacht werden. Gemeinsam möchten das Landratsamt und der Verein dazu beitragen, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird – unkompliziert, verlässlich und nah an den Menschen.
Hintergrund
Interessierte finden den Link zur Homepage des Vereins auf www.ortenaukreis.de über den Navigationspfad „Unsere Ämter – Dezernat 5 – Gesundheitsamt – Gesundheit, Sicherheit und Soziales – Gesundheitsportal Ortenau – Beratung und Selbsthilfe – Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen“. Damit ist der Verein auch unabhängig von einem konkreten Antragsverfahren leichter auffindbar.