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Datum: 23.03.2021

Flurneuordnung Oppenau (West): Weitere Investitionen in den Wegebau möglich

Ortenaukreis überbringt Förderzusage des Landes über 750.000 Euro

Für das Flurneuordnungsverfahren Oppenau (West) kann die Teilnehmergemeinschaft mit noch einmal rund 750.000 Euro Förderung durch das Land Baden-Württemberg rechnen. Die Förderzusage übergab Christiane Benz, Leitende Flurbereinigungsingenieurin beim Landratsamt Ortenaukreis im Auftrag des Landrats kürzlich in Oppenau an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Martin Springmann.

Landrat Frank Scherer freut sich über die weitere Förderzusage: „Die Verbesserung der Infrastruktur für die Land- und Forstwirtschaft ist sehr bedeutend für den ländlichen Raum hier in der Ortenau. Denn diese Infrastrukturmaßnahmen sind die Voraussetzungen dafür, dass unsere Land- und Forstwirte auch unter schwierigen Bedingungen erfolgreich wirtschaften und zukunftsfähig bleiben können. Das ist ein sehr wichtiges Ziel, nicht nur für die Landwirte selbst sondern für die ganze Ortenau, denn ihre Arbeit trägt wesentlich zum Erhalt unserer besonderen Kulturlandschaft und damit unserer touristischen Attraktivität bei.“

„Mit den neu zugesagten Förderungen von Bund und Land können wir nun weitere Investitionen in Höhe von fast 900.000 Euro in Baumaßnahmen umsetzen“, erklärte die Ingenieurin beim Amt Vermessung und Flurneuordnung. „Die anstehende fünfte Tranche im Verfahren beinhaltet rund 7,5 Kilometer Waldwege, hauptsächlich auf der Gemarkung Ibach, sowie zwei Kilometer Feldwege, sogenannte Mindestflurwege, drei Hofzufahrten und ein Durchlassbauwerk auf Ramsbacher Gemarkung,“ so Benz.

Auch der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft freute sich „dass es damit in dem für die Erschließung der Täler und Wälder so wichtigen Verfahren weitergehen kann.“ Felix Bürk, Bauleiter beim Verband der Teilnehmergemeinschaften, zeigte sich optimistisch, dass die Ausschreibung der Baumaßnahmen im Frühjahr erfolgen kann. Voraussetzung dafür sei, dass alle Vereinbarungen mit den Teilnehmern vorlägen. „Dies ist in Pandemie-Zeiten nur unter erschwerten Bedingungen möglich“, gab Thomas Biehler von der Landsiedlung GmbH Baden-Württemberg zu bedenken. Mit dem Baubeginn könne demnach im Sommer oder Herbst 2021 gerechnet werden.

Oppenaus Bürgermeister Uwe Gaiser bedankte sich bei allen Beteiligten für die Unterstützung des ländlichen Raumes durch ihren engagierten Einsatz: „Gerade Gemeinden mit dezentraler Siedlungsstruktur und vielen landwirtschaftlichen Anwesen - wie Oppenau - erfahren durch Flurneuordnungsverfahren einen immensen Vorteil.“

Im Verfahren Oppenau (West) konnten bisher 16 Kilometer unbefestigte und sieben  Kilometer befestigte Wege sowie drei Brücken Mengelsmattbrücke, Bruhansenhofbrücke und Langenhofbrücke verwirklicht werden.

Anordnung: 1995

Verfahrensfläche: 3.300 ha

Teilnehmer: 280

Anzahl Flurstücke: 660

Verfahrenszuschusssatz: 85%

Zweck eines sogenannten Schwarzwald-Verfahrens ist die Anbindung der landwirtschaftlichen Anwesen im Außenbereich an das Straßennetz mit ganzjährig befahrbaren Hofzufahrten, die Offenhaltung der Landschaft durch eine bessere Erschließung der landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie der Bau von Waldwegen zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung.