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Datum: 12.09.2022

Feuer- und Grillstellen im Ortenaukreis können wieder genutzt werden

Allgemeinverfügung aufgehoben – weiterhin gilt Vorsicht

Die Regenfälle der vergangenen Tage sowie die sinkenden Temperaturen haben das Waldbrandrisiko im Ortenaukreis reduziert. Deshalb hat das Landratsamt Ortenaukreis die seit dem 11. August geltende Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grillstellen in den Ortenauer Wäldern infolge akuter Waldbrandgefahr aufgehoben. „Ab Dienstag, 13. September, können somit die vorhandenen Feuer- und Grillstellen im und am Wald im Landkreis wieder genutzt werden“, teilt Hans-Georg Pfüller, Leiter des Amts für Waldwirtschaft des Ortenaukreises, mit. Das generell von 1. März bis 31. Oktober geltende gesetzliche Rauchverbot im Wald bleibt weiterhin bestehen.

„Bei der Nutzung ist jedoch weiterhin höchste Sorgfalt geboten, dazu gehört u.a. die dauernde Beaufsichtigung des Feuers während des Betriebs und eine vollständige Ablöschung bevor die Feuerstelle verlassen wird“, so Pfüller. Im Ortenaukreis sind in den besonders heißen und trockenen Monaten Juni, Juli und August mehrere Waldbrände, beispielsweise in Mühlenbach und Seelbach, entstanden. „Wir haben Glück im Unglück gehabt und sind von großflächigen Bränden verschont geblieben. Die Feuerwehren im Ortenaukreis haben hervorragende Arbeit geleistet und konnten immer rechtzeitig vor Ort sein. Dennoch müssen wir auch weiterhin vorsichtig bleiben und damit rechnen, dass wir derartige Situationen zukünftig häufiger erleben werden“, betont Pfüller.