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Datum: 31.07.2026

Fallzahlen gehen zurück

Medieninformation zum Statistikreport Juli 2026

Im Juli belief sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) im Zuständigkeitsbereich des Ortenau Jobcenters auf 8.741 und ist damit gegenüber dem Vormonat um 93 BG zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 186 BG zu verzeichnen. „Die Einführung der neuen Grundsicherung könnte ein Faktor sein, der zum Rückgang der Fallzahlen in den vergangenen beiden Monaten beigetragen hat. Die weitere Entwicklung werden wir bis zum Jahresende aufmerksam beobachten“, führt Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters aus.

Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegrationen verlief im Juli positiv. Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Zahl der Integrationen um 8,4 Prozent. Auch im Vergleich zum Vormonat ist mit einem Anstieg um 27,7 Prozent eine deutliche Zunahme zu verzeichnen.

Im Juli haben 151 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 29 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben im Berichtsmonat 180 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden. „Möglicherweise ist dies der Anfang einer leichten Sommerbelebung des Arbeitsmarktes, nachdem die letzten Monate vergleichsweise geringe Integrationen aufwiesen“ erläutert Silvia Kimpel.

Derzeit beziehen insgesamt 17.754 Personen Leistungen des Ortenau Jobcenters. Darunter befinden sich 5.148 arbeitslos gemeldete sowie weitere 3.978 Personen, die als arbeitssuchend registriert sind. Somit stehen aktuell 9.126 Personen dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung.

Zum Kreis der Leistungsberechtigten zählen darüber hinaus 4.829 nichterwerbsfähige Personen, insbesondere Kinder sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Hinzu kommen 1.023 Personen, die keine Regelleistungen erhalten. Zu diesem Personenkreis zählen unter anderem Angehörige mit Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG), Altersrentnerinnen und Altersrentner sowie Personen, die ausschließlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.