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Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung erneut gestiegen

Im Dezember 2016 sind die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) erneut gestiegen: Die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger erhöhten sich gegenüber dem Vormonat um 1,2 Prozent, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 0,8 Prozent und die Arbeitslosenzahlen um 0,1 Prozent.

„Dieser Anstieg hat keine saisonalen oder konjunkturellen Ursachen, sondern liegt ausschließlich in der Zuwanderung begründet“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung. Ohne die knapp 600 arbeitsuchenden Zuwanderer seit Januar 2016 wäre die Zahl der SGB II-Leistungsempfänger sogar zurückgegangen. „Dieser Trend wird sich in den kommenden Monaten fortsetzen“, so Mittelstädt weiter.

Derzeit betreut die KOA 8.574 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 18.290 Personen. Davon erhielten 11.811 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.618 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die etwa ausschließlich Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, sowie Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (wie zum Beispiel durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch etwa auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 861 Personen.
4.663 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.827 Personen als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.490. Hinzu kommen 3.321 reine Leistungsbezieher, die etwa als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten.

Im Dezember 2016 haben 127 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 22 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben im Berichtsmonat 149 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.