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Datum: 03.01.2018

Förderung von offenen Begegnungstreffs zur Integration

Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Förderung von „Offenen bürgerschaftlich orientierten Familien- und Begegnungstreffs zur Integration von Zuwanderfamilien im Ortenaukreis“ hat der Kreistag des Ortenaukreises in seiner letzten Sitzung im Dezember freigegeben. Die Fördermittel gelten für 2018 und können ab sofort beantragt werden. Das Jugendamt des Ortenaukreises koordiniert die Umsetzung der Projekte.  

Mit der Verabschiedung der „Gesamtstrategie Zuwanderung“ im November 2016 haben die Kreistagsmitglieder die Entwicklung eines Förderkonzepts für die Einrichtung „Offener Treffs“ und anderer selbstorganisierter Treffpunkte mit den Schwerpunkten Integration und Begegnung bereits grundsätzlich begrüßt. „Ein Offener Treff bietet Gelegenheit für Begegnung und Gespräche für alle Bevölkerungsgruppen und dient damit der Integration“, sagt Jugendamtsleiter Heiko Faller. Die Förderung interkultureller Begegnungen und von Orten, die ein solches Zusammentreffen ermöglichen, sei eine wichtige Aufgabe bei der Integration von zugewanderten Menschen in der Ortenau. „Es braucht, neben Offenheit und einer positiven Grundstimmung gegenüber Zugewanderten, auch Orte und Kontaktmöglichkeiten, damit sich die Menschen begegnen können. Und Ehrenamtliche, die diese Treffs initiieren und aufrechterhalten“, so Faller. Dabei habe sich bewährt, dass bürgerschaftliches Engagement durch professionelle Akteure begleitet und durch öffentliche Mittel mitgetragen und gestärkt werde. „Gastgeber Offener Treffs oder freiwillige Organisatoren wollen und können nicht zusätzlich zum persönlichen Engagement noch eigene finanzielle Mittel einsetzen. Ein Zuschuss für die Erstausstattung erleichtert ihnen den Start und sichert den laufenden Betrieb“, so der Jugendamtsleiter.  

Für den Betrieb eines ehrenamtlich geführten Familien- und Begegnungstreffs gewährt der Ortenaukreis im Rahmen einer Projektförderung eine Zuwendung zu den entstehenden Sach- und Betriebskosten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro jährlich. Für die Erstausstattung von Mobiliar, Spiel-, Lehr- und Lernmaterial beträgt der Förderbetrag einmalig bis zu 2.000 Euro. 

Zuschüsse können von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe, Vereinen und Initiativen oder aus Helferkreise ab sofort beim Jugendamt (Hans-Jürgen Lutz, Tel. 0781 805 9575) beantragt werden. 

Das Jugendamt koordiniert die Umsetzung der Projekte gemeinsam mit dem Ortenauer Netzwerk Familienbildung, dem kommunalen Netzwerk Integration in Zusammenarbeit mit dem Migrationsamt und der Vernetzungsstelle Bürgerschaftliches Engagement. 

Weitere Informationen und die Förderrichtlinien gibt es im Internet unter: http://www.ortenauer-buendnis-fuer-familien.de/