Förderung für den Wald 2027: Anträge bis Ende November stellen
Das Amt für Waldwirtschaft des Ortenaukreises bittet Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Förderanträge für geplante Maßnahmen im Jahr 2027 möglichst frühzeitig einzureichen, spätestens jedoch bis Ende November 2026. Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg wird die Antragstellung im ersten Halbjahr 2027 wegen der Digitalisierung der Förderverfahren ausgesetzt. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen deshalb noch 2026 beantragt und bewilligt werden.
Voraussichtlich werden 2027 weiterhin die Jungbestandspflege, genehmigte Erstaufforstungen bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie die Kultursicherung und Nachbesserung schon geförderter Kulturen unterstützt. Hinzu kommen Wiederaufforstungen mit Laub- und Mischbeständen sowie nach Schadereignissen, die Pflege und Entwicklung entsprechender Naturverjüngungen, Betriebsgutachten und die Zweckbindung von Habitatbaumgruppen.
Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Bewilligung vorliegt. Andernfalls ist keine Förderung möglich.
Angesichts des hohen Schadholzaufkommens durch extreme Klimabedingungen rechnet das Amt für Waldwirtschaft mit möglichen weiteren Unterstützungsangeboten für 2027. Sobald zusätzliche Fördermöglichkeiten feststehen, informiert das Amt erneut.
Die vertragliche Förderung von Betreuungsleistungen der Forstrevierleitenden bleibt bestehen. Dazu zählen etwa das Holzauszeichnen, die Holzaufnahme und Sortierung sowie die Organisation von Holzverkäufen und Forstbetriebsarbeiten.
Zu Förderfähigkeit, Zuschusshöhe und Antragstellung beraten die örtlich zuständigen Forstrevierleitenden. Auskunft geben auch das Amt für Waldwirtschaft in Offenburg unter Telefon 0781 805-7255 oder per E-Mail an waldwirtschaft@ortenaukreis.de sowie der Forstbezirk Wolfach unter Telefon 07834 9883440 oder per E-Mail an forstbezirk.wolfach@ortenaukreis.de.