Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 10.05.2021

Erneuter Fall von Vogelgrippe
Geflügelhalter werden dringend gebeten Sicherheitsregeln strikt zu befolgen

Nachdem zuletzt am 22. April 2021 im französischen Illkirch-Graffenstaden (Straßburg) die Vogelgrippe ausgebrochen war, wurde nun auch auf deutscher Seite, in einer Hobbyhaltung in Kehl-Kittersburg das Geflügelpestvirus amtlich festgestellt. Ursache ist vermutlich die Ansteckung über Wildvögel.

Auch in diesem Fall werden sogenannten Restriktionszonen gebildet, in denen abgestufte Bekämpfungsmaßnahmen gelten: Die Schutzzone, einen inneren Ring, der mindestens drei Kilometer um den Ausbruchsbetrieb herum gebildet wird und die Überwachungszone, mit einem Mindestradius von zehn Kilometern.
Zum Schutz vor Erregereinschleppung in bislang nicht betroffenen Haltungen gelten in diesen Gebieten die strikte Absonderung gehaltener Vögel von Wildvögeln, bestimmte Verbringungsverbote vor allem für Geflügel und Eier, Betretungskontrolle für betriebsfremde Personen, Desinfektionsvorschriften, das Verbot der Durchführung von Geflügelmärkten und -schauen und, im Falle der Schutzzone, die Durchführung amtlicher Untersuchungen der Bestände.
Die Bestimmungen im Einzelnen und die Abgrenzung der einzelnen Restriktionszonen sind in der Allgemeinverfügung des Ortenaukreises vom 10. Mai 2021 auf der Internetseite des Ortenaukreises unter https://www.ortenaukreis.de/Landkreis-Verwaltung/Bekanntmachungen/ dargestellt.


Der Fall hat gezeigt, dass in dem betroffenen Gebiet nach wie vor eine ganz reale Gefahr besteht, dass Wildvögel, etwa über Ausscheidungen oder das Aufsuchen von Fütterungen gehaltener Vögel den Erreger auf Hausvogelbestände übertragen. Die Aufstallung aller gehaltenen Vögel in dem Gebiet mit einer strikten Abschirmung gegen Wildvögel ist daher unbedingt erforderlich um das eigene Geflügel zu schützen. Durch die Einschränkungen bei der Eier- und Geflügelvermarktung innerhalb der Restriktionsgebiete sind durch einen Ausbruch neben den Tieren selbst, aber immer auch die gewerblichen Geflügelhalter betroffen, selbst wenn durch das Veterinäramt auf Antrag bestimmte Ausnahmen für die Vermarktung möglich sind, sofern die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Aus diesem Grund empfiehlt das Amt für Veterinärwesen besonders im Bereich entlang des Rheins -auch außerhalb der Restriktionszonen-  alle gehaltenen Vögel vorübergehend aufzustallen. Es ist daher besonders wichtig, dass alle Halter von Vögeln die Biosicherheitsmaßnahmen noch konsequenter umsetzen, als bisher schon. Dies betrifft auch Hobby-Geflügelhalter mit nur wenigen Tieren.

Zu den wichtigsten Regeln gehören beispielsweise:

-       vorübergehende Haltung von Geflügel im Stall bzw. in einer nach oben abgeschlossenen Voliere, damit ein direkter Wildvogelkontakt ausgeschlossen werden kann.

-       gehaltene Vögel ausschließlich an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern,

-       für das Tränken der Tiere kein Oberflächenwasser nutzen,

-       Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände für Wildvögel unzugänglich aufbewahren und

-       bei erhöhten Tierverlusten im Bestand die Tiere durch einen Tierarzt untersuchen zu lassen bzw. das Veterinäramt unverzüglich zu informieren, um ein unklares Krankheitsgeschehen schnellstmöglich abklären zu lassen.

-       Weiterhin ist es wichtig, nur gesunde Vögel zu erwerben und einen Nachweis (Rechnung) dafür aufzubewahren, um im Falle eines Seuchenausbruchs epidemiologische Nachforschungen und somit eine effektive Tierseuchenbekämpfung durchführen zu können.

Darüber hinaus müssen alle Halter von Vögeln zur Vorsorge gegen Krankheiten folgende Regeln einhalten:

-       Jede Geflügelhaltung, darunter fallen Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Tauben oder Laufvögel muss im Ortenaukreis beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angemeldet und registriert werden. Dabei ist es besonders wichtig, mitzuteilen, ob sich das Geflügel im Stall oder im Freien befindet, damit bei Krankheiten oder Seuchen schnell und effektiv gehandelt werden kann.

-       Bei der Haltung von Vögeln ist immer ein Bestandsregister zu führen. In dieses müssen der vorherige Halter, das Datum des Zugangs und des Abgangs des Vogels und der Empfänger der Tiere beim Verkauf eingetragen werden.
Wer mehr als 100 Tiere hält muss zusätzlich die pro Tag verendeten Tiere erfassen. Bei mehr als 1.000 Tieren muss die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes protokolliert werden.

Beim Menschen sind in Deutschland aktuell keine Erkrankungen mit aviären Influenzaviren aufgetreten. Laut Robert-Koch-Institut gibt es derzeit weltweit auch keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung mit aviären Influenzaviren. Dennoch sollen keine toten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden.

Unter folgendem Link finden Geflügelhalter ein Merkblatt des Friedrich-Loeffler-Instituts zu den Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf

Ergänzende Informationen über die Geflügelpest und Antworten zu häufig gestellten Fragen finden sich ebenfalls auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts unter

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/oder des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württember unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/

Geflügelhalter können sich bei Fragen an das Veterinäramt des Ortenaukreises wenden, unter Tel. 0781 805 9085.