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Der Ortenaukreis sucht Tageseltern!

Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage nach einer qualifizierten Kindertagesbetreuung insbesondere für Kinder bis drei Jahren sucht das Landratsamt Ortenaukreis engagierte Tagespflegepersonen und solche, die es werden wollen. Die für eine Pflegeerlaubnis notwendigen Qualifizierungskurse bieten die Träger der Kindertagespflege, das Diakonische Werk im Evangelischen Kirchenbezirk Ortenau, der Tagesmütterverein Offenburg e.V. und der Tagesmütterverein Kehl Hanauerland e.V., ab sofort zentral in Offenburg an.

„Viele Eltern wünschen sich ein Betreuungsangebot, das sich ganz individuell an den Bedürfnissen der Kinder orientiert und einen verlässlichen, familienähnlichen Beziehungsrahmen bildet. Die Kindertagespflege ist ein Angebot mit fester Bezugsperson in kleiner Gruppe, das die körperliche, sprachlich-kognitive, soziale und emotionale Entwicklung und Bildung von Kindern fördert. Darin liegt ihre Stärke“, erläutert Heiko Faller, Leiter des Jugendamts im Landratsamt Ortenaukreis, die zunehmende Beliebtheit und den erhöhten Bedarf an Tagesmüttern und Tagesvätern. „Um Interessierten regelmäßig die Gelegenheit zu geben, sich als Tageseltern zu qualifizieren, führen wir die hierfür erforderlichen Seminare ab sofort zentral in Offenburg durch. Dadurch können wir fortan vier Mal jährlich mit den Qualifikationskursen starten“, so der Jugendamtsleiter weiter. Zuvor habe man die Kurse an verschiedenen Standorten im Ortenaukreis angeboten, was dazu führte, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht immer erreicht worden sei.

Die Pflegeerlaubnis ist erforderlich für Personen, die mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate Kinder betreuen. Um sie zu erhalten, müssen sich Tagesmütter und Tagesväter umfassend auf ihre Tätigkeit vorbereiten und sich laufend tätigkeitsbegleitend fortbilden. Die Qualifizierung umfasst 160 Unterrichtseinheiten, sie wird nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) durchgeführt und endet nach erfolgreich bestandener Prüfung mit einem Zertifikat für „qualifizierte Tagespflegepersonen“.

Aufgrund einer Gesetzesänderung in 2013 haben Kinder zwischen einem und drei Jahren einen Rechtsanspruch auf eine Mindestbetreuung; hinsichtlich der Betreuungsform haben Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht. Seither hat die Kindertagespflege im Zusammenhang mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen als gleichwertiges Betreuungsangebot an Bedeutung gewonnen. Genau wie Kindertageseinrichtungen hat sie einen umfassenden Förderauftrag, der Bildung, Betreuung und Erziehung gleichermaßen beinhaltet.

Nähere Informationen erhalten Interessierte bei den zuständigen Trägern oder auf der Internetseite www.ortenauer-kindertagespflege.de.