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Datum: 25.08.2022

Das Landratsamt warnt vor zusätzlichen Kosten bei Katasterunterlagen

Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung

Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung macht darauf aufmerksam, dass Katasterunterlagen, die gegen Gebühr bei einem privaten Dienstleister im Internet bestellt werden, nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg befreit sind.

„Private Anbieter bieten online Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln jedoch privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung. Wird dann von diesen Dienstleistern bei uns nach Auszügen aus dem Liegenschaftskataster gefragt, erhält der Kunde vom Amt einen Gebührenbescheid und muss zusätzlich die Rechnung des privaten Dienstleisters begleichen“, informiert Ansgar Jäger, Leiter des Amts für Vermessung und Flurneuordnung. Daher könne der Service der privaten Anbieter zu erheblichen Zusatzkosten führen.

Beim Landratsamt Ortenaukreis erhalten die Bürgerinnen und Bürger bei der Vermessungsbehörde gegen eine einmalige Gebühr aktuelle Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Das Liegenschaftskataster dient als amtliches Verzeichnis für das Grundbuch, es weist die Grundstücksgrenzen nach und ist unter anderem Grundlage für Planung, Bodenordnung sowie den Grundstücksverkehr. Liegenschaftskarten oder Liegenschaftsbeschreibungen werden beispielsweise bei einem Bauantrag, einem Immobilienkauf oder einem Kreditantrag benötigt.

Weitere Informationen erteilt das Amt für Vermessung und Flurneuordnung per Mail an vermessung-daten.offenburg@ortenaukreis.de oder vermessung-daten.wolfach@ortenaukreis.de oder telefonisch unter der Service-Hotline 0781-805-1807 (Offenburg) bzw. 07834 988 3326 (Wolfach).