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Datum: 02.01.2018

Das Jugendamt informiert zu Unterhaltsänderungen im neuen Jahr

Seit dem 1. Januar gibt es mehr Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder werden nun jeweils 194 Euro pro Monat, für das dritte Kind 200 Euro und für jedes weitere Kind 225 Euro ausbezahlt.  

Auch der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wurde erhöht. Er richtet sich nach dem Einkommen und ist in der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ geregelt, die von den Gerichten zur Festsetzung der Unterhaltspflicht herangezogen wird. „Auch das Jugendamt des Ortenaukreises nimmt auf dieser Grundlage die Einstufung des Unterhaltsanspruchs der Kinder bei den Unterhaltsberechnungen vor“, informiert Jugendamtsleiter Heiko Faller. „Die Düsseldorfer Tabelle wurde zum 1. Januar 2018 angepasst. Bei minderjährigen Kindern steigt der Mindestunterhalt abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern. Die monatlichen Sätze erhöhen sich in der neuen Düsseldorfer Tabelle um sechs bis zwölf Euro. Gleichzeitig wurden auch die Einkommensgrenzen angepasst“, so Faller. So beträgt seit 1. Januar 2018 der Mindestunterhalt für Kinder bis fünf Jahre 348 Euro, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren 399 Euro, für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren 467 Euro. Der Mindestunterhalt für volljährige Kinder bleibt mit 527 Euro unverändert. 

Mit Erhöhung des Mindestunterhaltes erhöht sich auch der Unterhaltsvorschuss. „Unterhaltsvorschuss wird als Vorleistung gezahlt, wenn der zur Unterhaltszahlung verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt“, erläutert Faller. Kinder bis sechs Jahre erhalten nun 154 Euro, Kinder zwischen sechs und elf Jahren 205 Euro und Kinder zwischen 12 und 18 Jahren 273 Euro monatlich. Auf Wunsch unterstützt das Jugendamt den betreuenden Elternteil bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche. Weitere Informationen sind über die Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis www.ortenaukreis.de unter dem Suchwort „Beistandschaft“ abrufbar.