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Datum: 22.10.2020

Covid-19-Fallzahlen des Ortenaukreises

Der Ortenaukreis hatte bisher an dieser Stelle die Fallzahlen des Gesundheitsamtes der nach einem positiven Labornachweis bestätigten Corona-Infizierten veröffentlicht. Da es immer wieder zu Abweichungen gekommen ist, werden wir zukünftig und bis auf Weiteres die Zahlen des täglichen Lageberichts COVID-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA)  nennen. Dies dient der Vermeidung von Unklarheiten für die Bürgerinnen und Bürger, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind. Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer 7-Tage Inzidenz von 50. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das LGS muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte und damit die Zuständigkeit feststellen (dies ist bislang, Stand Donnerstag, 22. Oktober, 17 Uhr, an den Ortenaukreis nicht erfolgt). So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, demnach sind die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.
Nach den LGA-Daten lag die Inzidenz des Ortenaukreises am 19. Oktober bei 43,6, am 20. Oktober bei 48,7 und am 21. Oktober ebenfalls bei 48,7. Die Zahlen für heute sind noch nicht veröffentlicht.

Den täglichen Lagebericht des LGA finden Sie hier: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/

Weitergehende Darstellungsmöglichkeiten zu Infektionszahlen in den Städten und Gemeinden werden derzeit geprüft und so schnell wie möglich hier veröffentlicht.