Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Covid-19-Fälle im Ortenaukreis: 81 Neu-Infektionen von Donnerstag bestätigt

Pressemitteilung 595/2020

 

Covid-19-Fälle im Ortenaukreis: 81 Neu-Infektionen am Mittwoch bestätigt

 81 der am Donnerstag vom Gesundheitsamt des Ortenaukreis ermittelten positiven Labornachweise wurden am Donnerstagabend vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 432 bestätigten Neuinfektionen „100,2“. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei „99“ (alles Stand 29.10, 16 Uhr).

 Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Kehl (18), Renchen, Appenweier (2), Lahr (13) Offenburg (13), Kippenheim (2), Bad Peterstal Griesbach, Rust (3), Ohlsbach, Ortenberg, Oberkirch (5), Rheinau, Neuried (2), Achern (3), Hohberg (3), Zell (2), Schuttertal, Gengenbach (2), Wolfach, Friesenheim, Lauf, Sasbach (2), Kappelrodeck  und Willstätt.

 

 

Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten beträgt 2.665.

 

Info: Seit dem 23. Oktober erfolgt die Berichterstattung des Gesundheitsamtes zur aktuellen COVID-19-Lage im Ortenaukreis nach den Zahlen des täglichen Lageberichts COVID-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA). Dies dient der Vermeidung von Unklarheiten für die Bürgerinnen und Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind.

Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer 7-Tage Inzidenz von 50. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit – feststellen. So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich sind.

 

Weitere Infos: www.ortenaukreis.de/corona

 Der täglichen Lagebericht des LGA erfolgt meist gegen 19 Uhr und ist hier abrufbar: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/