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Datum: 10.03.2021

Covid-19-Fälle im Ortenaukreis: 50 Neu-Infektionen von Montag und Dienstag bestätigt

50 der am Montag und Dienstag vom Gesundheitsamt des Ortenaukreises ermittelten positiven Labornachweise wurden vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 162 bestätigten Neuinfektionen „37,6“. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten beträgt 13.038.
Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei „60,7“ (alle Werte Stand 10.03.2021, 16 Uhr; LGA).

Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Achern (3), Appenweier (2), Friesenheim (1), Haslach (1), Hausach (1), Kappelrodeck (2), Kehl (5), Lahr (15), Lauf (1), Neuried (1), Oberkirch (2), Offenburg (6), Ottenhöfen (2), Renchen (1), Sasbach (2),  Schutterwald (2), Willstätt (1) und  Wolfach (2).



Meldungen über Nachweise von Variants of Concern (VOCs)
Am 24. Dezember 2020 wurde der erste reiseassoziierte Fall einer Virusvariante in Baden-Württemberg berichtet. Zwischenzeitlich sind dem Landesgesundheitsamt (LGA) 8.238 Fälle mit Virusvarianten mit besonderer Bedeutung (Variants of Concern, VOCs), gemeint sind damit die nach Experten-Ansicht besonders ansteckende Varianten mit Ursprung in Großbritannien (B.1.1.7), Brasilien (B.1.1.248 oder P1) und Südafrika (B1.3.5.1) aus 44 Stadt-und Landkreisen Baden-Württembergs übermittelt worden (Stand 09. März 2021, 16 Uhr, LGA).

Im Ortenaukreis wurde erstmals am 31. Dezember 2020 eine Virusvariante nachgewiesen, da-bei handelte es sich um die britische Variante. Die Ermittlungen des Gesundheitsamtes haben ergeben, dass seit der Coronavirus-Surveillance-Verordnung des Bundesministeriums für Ge-sundheit, nach der Labore ab Mitte Januar bundesweit PCR-positive Proben auf ihre RNA-Se-quenz untersucht werden, sich bereits im Dezember Corona-Virus-Mutationen im Orten-aukreis ausgebreitet haben. Das haben nachträgliche Laboruntersuchungen gezeigt. Insge-samt wurden so inzwischen 485 Fälle (Stand 9. März 2021) von Corona-Virus-Mutationen nachgewiesen. Bei 411 Fällen handelte es sich um die britische Variante, bei vier Fällen han-delt es sich um die südafrikanische bzw. brasilianische Variante, bei den anderen Fällen stehen weiteren Laboruntersuchungen noch aus.

Die ausführliche Darstellung der aktualisierten Fallzahlen (Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort) gibt es auf der Sonderseite des Ortenaukreises im Internet unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen

Der täglichen Lagebericht des LGA erfolgt meist gegen 19 Uhr und ist hier abrufbar: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/

Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivbetten im Ortenaukreis sind unter https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/kartenansichten einsehbar. Auf der Kartenansicht muss der Mauszeiger auf den Ortenaukreises bewegt werden.

Info: Seit dem 23. Oktober erfolgt die Berichterstattung des Gesundheitsamtes zur aktuellen COVID-19-Lage im Ortenaukreis nach den Zahlen des täglichen Lageberichts COVID-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA). Dies dient der Vermeidung von Unklarheiten für die Bürgerinnen und Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind.

Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer 7-Tage Inzidenz von 50. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit – feststellen. So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich sind.