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Datum: 02.11.2020

Covid-19-Fälle im Ortenaukreis: 289 Neu-Infektionen vom Wochenende bestätigt

289 der von Freitag bis Sonntag vom Gesundheitsamt des Ortenaukreis ermittelten positiven Labornachweise wurden am Sonntagabend vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 621 bestätigten Neuinfektionen „144,1“ (Stand 1.11, 16 Uhr). Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei „116,3“.

Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Zell (3), Oberkirch (14), Ettenheim (7), Hausach (4), Kehl (39), Neuried (9), Sasbachwalden (2), Offenburg (67), Sasbach (3), Hohberg (5), Ohlsbach, Achern (13), Rust (7), Lahr (41), Appenweier (8), Haslach (3), Steinach (2), Gutach (3), Schwanau (4), Wolfach (5), Oberwolfach, Willstätt (3), Lauf (5), Schuttertal, Friesenheim (4), Rheinau (2), Gengenbach (3), Oppenau (5), Kippenheim (7), Mahlberg (2), Biberach, Kappelrodeck, Hornberg, Meißenheim (4), Lautenbach (2), Ortenberg, Ottenhöfen, Renchen (3) und Schutterwald (2).

Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten beträgt 2.954.

Landratsamt hebt Allgemeinverfügung auf

Am Nachmittag hat das Landratsamt Ortenaukreis seine Städte und Gemeinden informiert, dass die Allgemeinverfügung des Ortenaukreises vom 23. Oktober (Sperrzeitverkürzung, Abgabe alkoholischer Getränke, Messen) aufgehoben ist. Aufgrund der Bund-Länder Beschlüsse zu bundesweit einheitlichen und zeitlich befristeten verschärften Maßnahmen ist der Regelungsgehalt der erlassenen Allgemeinverfügung vom 23. Oktober entfallen. Die geänderte Corona-Verordnung des Landes geht weit über die Beschränkungen der Allgemeinverfügung hinaus. So gilt beispielsweise keine Sperrstunde mehr, sondern Gastronomen dürfen landesweit keine Gäste mehr empfangen. Nach dem Erlass des Sozialministeriums mussten die Landkreise mittels einer Allgemeinverfügung die Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol im gesamten Kreisgebiet verfügen.