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Datum: 28.01.2021

Covid-19-Fälle im Ortenaukreis: 110 Neu-Infektionen von Mittwoch bestätigt

110 der am Mittwoch vom Gesundheitsamt des Ortenaukreises ermittelten positiven Labornachweise wurden vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg am Mittwochabend bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 518 bestätigten Neuinfektionen „120,2“. Die Zahl der aktuell Infizierten beträgt 977.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei „78,9“ (alle Werte Stand 24.01.2021, 16 Uhr; LGA).

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Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Achern (10), Biberach (1), Ettenheim (1), Friesenheim (9), Gengenbach (9), Gutach (1), Haslach (2), Hausach (1), Hofstetten (3), Hornberg (2), Kappel-Grafenhausen (1), Kehl (2), Lahr (17), Neuried (2), Nordrach (3), Oberharmersbach (1), Oberkirch (6), Offenburg (15), Ottenhöfen (4), Renchen (1), Rheinau (2),  Sasbach (5), Schutterwald (2), Seelbach (2), Steinach (2), Willstätt (3) und Zell am Harmersbach (3).

Die ausführliche Darstellung der aktualisierten Fallzahlen (Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort) gibt es immer mittwochs auf der Sonderseite des Ortenaukreises im Internet unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen

Der täglichen Lagebericht des LGA erfolgt meist gegen 19 Uhr und ist hier abrufbar: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/

Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivbetten im Ortenaukreis sind unter https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/kartenansichten  Auf dieser Kartenansicht muss der Mauszeiger auf den Ortenaukreises bewegt werden.

Info: Seit dem 23. Oktober erfolgt die Berichterstattung des Gesundheitsamtes zur aktuellen COVID-19-Lage im Ortenaukreis nach den Zahlen des täglichen Lageberichts COVID-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA). Dies dient der Vermeidung von Unklarheiten für die Bürgerinnen und Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind.

Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer 7-Tage Inzidenz von 50. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit – feststellen. So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich sind.