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Datum: 20.08.2021

Bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit einer psychischen Erkrankung

Das 2017 eingeführte Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Landesweit nimmt die Zahl der Menschen, die im Laufe ihres Lebens an einer psychischen Erkrankung leiden, stetig zu. Eine Entwicklung, die durch die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie noch verstärkt werden könnte.  Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen trifft viele Menschen mit geringerem Einkommen, besonders aber Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. einer seelischen Behinderung. „Wohnungseigentümer haben oft Vorbehalte an diesen Personenkreis zu vermieten oder sie haben die Sorge, es könnte zu Problemen mit dem Mietverhältnis kommen“, weiß Silke Martens, zuständig für Psychiatrische Versorgung beim Dezernat für Bildung, Jugend, Soziales und Arbeitsförderung des Ortenaukreises. Die Erfahrung zeige jedoch, dass eine psychische Erkrankung oder die finanzielle Situation eines Menschen, nichts mit seiner Eignung als Mieter zu tun habe. „In der Regel sind diese Menschen unauffällige und ruhige Mieter, denn das eigenständige Wohnen trägt wesentlich zur emotionalen und psychischen Stabilisierung bei“, so Martens weiter.

Bei Bedarf kann auch eine Unterstützung im alltäglichen Bereich in Form von ambulant betreutem Wohnen beantragt werden. Diese Unterstützung kann eine Vermittlung zwischen Vermietern und Mietern darstellen, um Vorurteile und gegenseitige Berührungsängste abzubauen oder bei Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Soziale Organisationen, wie die Partner im Gemeindepsychiatrischen Verbund im Ortenaukreis, mieten teilweise aus dieser Notlage heraus Wohnungen für ihre Klienten an, um das Wohnen in den eigenen vier Wänden erst möglich zu machen. Ziel des Gemeindepsychiatrischen Verbundes ist die bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit einer chronisch psychischen Erkrankung. Die betroffenen Menschen sollen ungeachtet der Art und Schwere ihrer Erkrankung oder Behinderung wohnortnah die für die Führung eines selbständigen und eigenverantwortlichen Lebens erforderlichen Unterstützungs- und Hilfeleistungen erhalten. Eine eigene Wohnung ist ein grundlegender Bestandteil bei der Umsetzung dieses Ziels. „Eine stärkere Berücksichtigung dieses Personenkreises auf dem generellen Wohnungsmarkt und auch beim sozialen Wohnungsbau ist notwendig, um die Teilhabechancen von Menschen mit einer psychischen Erkrankung zu verbessern“, so Martens.