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Datum: 13.08.2020

Betreutes Wohnen in Familien sichert Teilhabe von psychisch erkrankten Menschen

Im Rahmen des Programms „Betreuten Wohnen in Familien“ (BWF) leben derzeit 30 Menschen mit psychischen Schwierigkeiten in insgesamt 26 Ortenauer Gastfamilien. Die Kombination aus einer spannenden neuen Aufgabe, ohne dabei gänzlich die Unabhängigkeit zu verlieren, ist das Reizvolle am Betreuten Wohnen in Familien, weiß auch Ingrid Tita, zuständige Sachgebietsleiterin beim Landratsamt Ortenaukreis.

Spezielle Vorkenntnisse oder eine Ausbildung sind nicht erforderlich um als Gastfamilie in Frage zu kommen. Voraussetzungen für die Aufnahme einer Person sind ein freies Zimmer und die Bereitschaft, den Gast entsprechend der Vorstellungen aller Beteiligten in den Alltag zu integrieren und am Familienleben teilhaben zu lassen. „Im Vordergrund stehen die Annahme und Akzeptanz des neuen Familienmitglieds“, so Tita weiter.

Die Aufgaben der Gastfamilie sind vielfältig und abhängig von den Fähigkeiten und dem Unterstützungsbedarf des psychisch erkrankten Menschen. So unterstützt sie etwa bei der Strukturierung des Tagesablaufs, beim Einkaufen, im Umgang mit Behörden, bei der Freizeitgestaltung, der Einnahme von Medikamenten oder dem Arztbesuch. Ziel ist immer die Selbständigkeit zu fördern und zu erhalten. „Am meisten hilft mir, dass jemand da ist, an den ich mich wenden kann, das ist für mich eine große Sicherheit“, so eine dreiundfünfzigjährige Ortenauerin, die das Programm seit drei Jahren nutzt und in einer Gastfamilie lebt. In Vorgesprächen mit den Mitarbeitern des BWF werden die Familien nach ihren Vorstellungen und Wünschen gefragt und können diese konkretisieren. Die Familien erhalten neben den Kosten für den Wohnraum (Zimmer/Wohnung, Lebenshaltungskosten) eine Betreuungsentgelt und begleitende Beratung durch den Fachdienst BWF.

Das betreute Wohnen in Familien sucht fortlaufend Gastfamilien, Einzelpersonen und alternative Lebensgemeinschaften, um Menschen mit Handicap eine bunte Vielfalt an (Wohn-) Möglichkeiten bieten zu können und so eine Teilhabe am Leben zu sichern.

Interessierte können sich an das Amt für Soziale und Psychologische Dienste beim Landratsamt Ortenaukreis wenden, Tel. 07821-9157-0.