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Datum: 02.09.2021

Begrenzung des Fichteneinschlags läuft aus

Bestätigung von Schadholzanteilen durch das Amt für Waldwirtschaft

Das Amt für Waldwirtschaft des Ortenaukreises informiert Waldbesitzende im Ortenaukreis, dass die Begrenzung des Einschlags gesunder Fichten zum Monatsende ausläuft. Die temporäre Beschränkung des zulässigen Fichtenrundholzeinschlags war auf Basis des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes auf 85 Prozent des mehrjährigen Mittels rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in Kraft gesetzt worden und läuft noch bis zum 30. September 2021.

„Hintergrund für den damit verbundenen Eingriff in den Rohstoffmarkt für Fichtenrundholz sind die großräumigen Schadereignisse in unseren Wäldern durch Borkenkäfer und Dürre in den Jahren 2019 und 2020“, erläutert Hans-Georg Pfüller, Leiter des Amts für Waldwirtschaft. „Ziel der Beschränkung ist es, zusätzliche Kapazitäten für die Fällung geschädigter Bäume zu schaffen und den Absatz des Schadholzes zu stärken.“

Über das Forstschäden-Ausgleichsgesetz wird der zulässige Einschlag von Fichtenrundholz auf 85 Prozent des steuerlich festgestellten Hiebsatzes eines Forstbetriebs begrenzt. Liegt kein Betriebsgutachten vor, wird als Bezugsgröße ersatzweise ein Hiebsatz von fünf Festmetern pro Jahr und Hektar angenommen. Am Beispiel eines zehn Hektar großen reinen Fichtenbetriebes bedeutet dies, dass im Forstwirtschaftsjahr (FWJ 2021) maximal 42,5 Festmeter gesunde Fichte planmäßig eingeschlagen werden dürfen. Nicht angerechnet werden dabei Einschlagsmengen, die durch Schadereignisse wie Sturm oder Käferschäden entstanden sind.

Die verordnete Einschlagsbeschränkung hat für alle bis Ende September aufgearbeiteten Holzmengen im FWJ 2021 wesentliche steuerliche Auswirkungen. Neben der weiteren Anmeldung von Kalamitätsnutzungen gilt dies vor allem für die pauschale Anerkennung von Hiebsaufwendungen.

Das Amt für Waldwirtschaft kann die Holzmengen und Schadholzanteile für die steuerliche Verwendung, Anmeldung und Nachweisung bestätigen, wenn der örtlich zuständige Forstrevierleiter in die Aufarbeitung und Holzmengenerfassung einbezogen war. Forstbetriebe wenden sich bitte an ihren örtlich zuständigen Forstrevierleiter für die Beratung des Privatwaldes oder das Amt für Waldwirtschaft unter Telefon 0781 805 7255 oder via E-Mail an waldwirtschaft@ortenaukreis.de.