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Datum: 26.04.2021

Beendigung des Arbeitslosengeld I-Bezugs und Aufgabe selbständiger Tätigkeiten lassen Fallzahlen der KOA steigen

Quartalsbericht der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) zum 31. März 2021

Im ersten Quartal 2021 ist die Zahl der Haushalte bzw. Familien, die im Ortenaukreis die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen beziehen, um 419 auf 7.796 angestiegen – dies entspricht einer Erhöhung um 5,7 Prozent gegenüber Dezember 2020. „Angesichts des nach wie vor andauernden Lockdowns und der daraus resultierenden angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt war dieser Anstieg allerdings zu erwarten,“ berichtet Sozialdezernent Georg Benz anlässlich der Vorstellung des aktuellen Quartalsberichtes der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA). Damit liege der Fallzahlanstieg im Ortenaukreis im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich über dem Bundesdurchschnitt, aber zumindest etwas besser als in Baden-Württemberg.

Zu dieser Entwicklung beigetragen hat insbesondere auch der Anstieg an Antragstellern, die zuvor als Selbständige tätig waren oder Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit bezogen haben. „Insbesondere die sogenannten Rechtskreiswechsler, die nach dem Auslaufen der vorgelagerten Entgeltersatzleistung aus dem SGB III in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wechseln, hat sich in den vergangenen Monaten vervielfacht. Auch diese Entwicklung überrascht nicht, da der im vergangenen Jahr pandemiebedingt starke Anstieg der Arbeitslosenzahlen irgendwann das ‚Hartz IV‘-System erreichen musste,“ ergänzt Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die Arbeitsmarktanalyse.

Mit 266 Arbeitsvermittlungen im ersten Quartal 2021 befindet sich die Zahl der Arbeitsmarktintegrationen auf einem historischen Tiefststand. Der Rückgang in den letzten Jahren war zunächst dadurch verursacht, dass die Fallzahlen deutlich gesunken waren und der Anteil an Arbeitslosen mit großen Vermittlungshemmnissen dadurch kontinuierlich zugenommen hatte. Nun ist aber auch hier die Pandemie der entscheidende Grund für die aktuell niedrige Zahl an Arbeitsmarktintegrationen.

Immerhin konnten von 2017 bis März 2021 2.826 Leistungsempfänger, die vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II gewechselt sind, von der KOA in Arbeit integriert werden. Damit liegt die Integrationsquote von ehemaligen Flüchtlingen bei der KOA sogar über der entsprechenden Quote von Leistungsempfängern ohne Fluchthintergrund. „Da bei Teilen dieser Zielgruppe latent die Gefahr des Langzeitleistungsbezugs besteht, ist zumindest ein kleiner Lichtblick in dieser aktuell so schwierigen Zeit zu erkennen. Dennoch müssen wir weiterhin viel Energie investieren, um bei diesen Menschen die Grundlagen für eine Arbeitsmarktintegration zu schaffen,“ betont Benz.

Im März 2021 befanden sich 1.686 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Arbeitsfördermaßnahme der KOA. Dies sind 21 Prozent aller dem Arbeitsmarktmarkt zur Verfügung stehenden Personen. Diese Zahlen liegen – trotz Corona – nur geringfügig unter dem Vorjahresquartal und im Langfristvergleich sogar nach wie vor auf einem recht hohen Niveau. „Dies ist enorm wichtig, damit die Arbeitsuchenden bei sich verbessernden Rahmenbedingungen auch vermittlungsfähig sind und sich nicht vermehrt Vermittlungshemmnisse aufbauen, die eine künftige Arbeitsmarktintegration verschlechtern,“ blickt Mittelstädt bereits in die Zukunft.

Die vom Bund zur Verfügung gestellten Budgets der KOA betragen 2021 für Verwaltungsausgaben 13,9 Millionen Euro und im Bereich Eingliederung 11,7 Millionen Euro. Mit zusammen 25,5 Millionen Euro bleibt die Finanzausstattung der KOA damit weiterhin auf hohem Niveau. Aktuell gibt es aber noch keine Erkenntnisse dazu, ob dies auch künftig trotz der coronabedingten Verschuldung der öffentlichen Haushalte so bleibt.

Für das Jahr 2021 geht die KOA von einem geplanten Kreisanteil von 10,3 Mio. Euro aus. Dieser liegt damit 7,0 Millionen Euro unter dem Planansatz des Vorjahres. Maßgeblich hierfür ist die Erhöhung der Bundeserstattung für die Unterkunftskosten. Der Bund hat, zur Entlastung der Kommunen durch die coronabedingten Mehraufwendungen, den entsprechenden Erstattungssatz um 25 Prozent angehoben. Dieser liegt im Jahr 2021 bei 75,6 Prozent. „Dies bewirkt für den Ortenaukreis eine spürbare Entlastung, die aber leider durch Kostenentwicklungen in anderen Leistungsbereichen wieder kompensiert wird,“ stellt Georg Benz am Schluss des Berichts mit Blick auf die Finanzen fest.

Quartalsbericht 2021-1