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Bürgerwindpark Südliche Ortenau muss nachbessern

Seit Inbetriebnahme des Windparks Südliche Ortenau kam es in Abhängigkeit vom Wetter zu Lärmbeschwerden aus verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Schuttertal.
Im Rahmen einer orientierenden Lärmmessung hat das Landratsamt Ortenaukreis nun festgestellt, dass von den Windenergieanlagen des Bürgerwindparks Südliche Ortenau deutlich wahrnehmbare Impulshaltigkeiten ausgehen, die von der immissionschutzrechtlichen Genehmigung nicht abgedeckt sind. Das Landratsamt hat deshalb gegenüber dem Betreiber des Bürgerwindparks angeordnet, die Anlagen ab sofort so zu betreiben, dass von diesen keine deutlich wahrnehmbaren Impulshaltigkeiten mehr ausgehen. Hierfür kann der Anlagenbetreiber Anlagen in einem schallreduzierten Betrieb fahren. Ist auf diesem Wege die Verringerung der Impulshaltigkeit nicht in ausreichendem Maße möglich, sind gegebenenfalls auch einzelne oder mehrere Anlagen bis zur Ursachenbeseitigung stillzulegen. Den Nachweis für den genehmigungskonformen Betrieb hat der Betreiber zu erbringen.

Die orientierende Lärmmessung hatte zum Ziel, festzustellen, ob die Immissionsrichtwerte am Messort im Einwirkbereich der Windenergieanlagen des Bürgerwindparks eingehalten sind. Die Auswertung hat ergeben, dass der am Messort geltende Lärmrichtwert sicher eingehalten ist. „Allerdings sind die für Windenergieanlagen typischen Geräuschimmissionen in besonders ausgeprägter Form vorhanden“, erklärt Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht und Immissionschutz beim Landratsamt Ortenaukreis. „Bürger haben dies in ihren Beschwerden teilweise als Wummern beschrieben. In der Akustik werden die wahrgenommenen immer wiederkehrenden Geräusche Impulse genannt. Der Betrieb von Windenergieanlagen kann nicht vollständig Impuls-frei sein. Die Ausprägung der Impulshaltigkeit, die vom Windpark Südliche Ortenau ausgeht, übersteigt aber das durch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zulässige Maß. Green City Energy AG ist nunmehr aufgefordert, sofort Abhilfe zu schaffen“, so die Amtsleiterin.