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Antragstellung für Frosthilfe 2017 noch bis 30. Oktober möglich

Wer noch keinen Antrag auf Frosthilfe für das Jahr 2017 gestellt hat, kann dies noch bis 30. Oktober 2017 nachholen. An diesem Tag endet das Verwaltungsverfahren der Landesregierung. Darüber informiert das Amt für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis. 

Einen Antrag auf Frosthilfe können landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbaubetriebe inklusive Obst- und Weinbau beim Amt für Landwirtschaft in Offenburg stellen, sofern sie ihren Betriebssitz im Ortenaukreis haben. Anträge, die nach dem 30. Oktober eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. 

Die Verwaltungsvorschrift, die Antragsunterlagen sowie Erläuterungen und Ausfüllhinweise können unter folgender Internetseite heruntergeladen werden:

Zum Nachweis der Erntemengen in 2017 und den drei bzw. fünf Vorjahren ist für die geschädigten Kulturen eine Bestätigung der Liefermengen beim Vertragspartner einzuholen. Diese Bestätigung muss zur Antragstellung mitgebracht werden. 

Termine zur Abgabe der Frosthilfe-Anträge in den Annahmestellen in Offenburg und Oberkirch können unter

Für Rückfragen zur Antragstellung ist unter Telefon 0781 805 7132 weiterhin eine Hotline eingerichtet.

http://ortenaukreis.landwirtschaftsverwaltung-bw.de. In Zusammenarbeit mit dem Obstgroßmarkt Mittelbaden (OGM) besteht zudem die Möglichkeit, den Antrag bei Mitarbeitern des Amtes für Landwirtschaft in den Räumlichkeiten des OGM in Oberkirch zu stellen.  www.frostbeihilfe-ortenaukreis.de gebucht werden.