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Datum: 01.12.2020

Anhaltender Rückgang der Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung

Presseinformation zum Statistikreport November 2020

Im November 2020 sind die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) weiter zurückgegangen. So beziehen aktuell 7.353 Familien bzw. Haushalte die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen. Dies sind 40 weniger als im Vormonat, was einem Rückgang von 0,5 Prozent entspricht. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist um 1,0 Prozent und die Arbeitslosenzahl im SGB II um sogar 4,9 Prozent gesunken.

„Vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen und in Anbetracht der Jahreszeit, in der häufig Zuwächse zu verzeichnen sind, ist es erfreulich, dass der zuletzt positive Trend bei der KOA auch im November noch andauert“, kommentiert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung.

„Dass zeitgleich die Arbeitslosigkeit bei der KOA sogar überproportional zurück ging liegt weiterhin hauptsächlich in der Zunahme an Arbeitsfördermaßnahmen begründet“, erläutert Mittelstädt weitere Details zur aktuellen Situation. Ein weiterer Grund dafür ist die hohe Zahl an Integrationen. So stieg die Zahl der Arbeitsmarktintegrationen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 32,9%. Betrachtet man ausschließlich die Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, fällt die Steigerung mit 38,1% sogar noch deutlicher aus. Hieran lässt sich deutlich erkennen, dass die KOA trotz der derzeit noch immer widrigen Rahmenbedingungen weiter erfolgreich in Fördermaßnahmen vermittelt und Integrationen in Arbeit auf den Weg bringt.

Aktuell erhalten insgesamt 15.681 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 7.406. Hinzu kommen 4.654 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.628 reine Arbeitslosengeld II-Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten, sowie 993 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.

Im November 2020 haben 156 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 30 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 186 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.