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Datum: 05.09.2022

Angepasster Impfstoff ab 16. September 2022 im Ortenaukreis erhältlich

Kreisimpfzentrum in Lahr noch bis 30. September 2022 geöffnet

Wie das Land mitgeteilt hat, erhält Baden-Württemberg in den nächsten zwei Wochen rund 1,3 Millionen Dosen des angepassten Impfstoffs. Auch das Kreisimpfzentrum (KIZ) in Lahr wird die an BA.1 angepassten Impfstoffe von Biontech und Moderna ab dem 16. September 2022 zur Impfung anbieten. Der angepasste, bivalente Impfstoff soll sowohl gegen die ursprüngliche Form des Corona-Virus, als auch gegen den Omikron-Subtypen BA.1, der im Frühjahr 2022 die vorherrschende Virusvariante war, wirken.

Das Kreisimpfzentrum in Lahr ist bis zum 30. September 2022 in Betrieb und hat jeden Freitag zwischen 14 und 19 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Erfahrungsgemäß entstehen kaum Wartezeiten. „Nutzen Sie die Gelegenheit zur Impfung im KIZ in Lahr noch im September, auch Erst- und Zweitimpfungen sind hier noch bis Ende des Monats möglich“, informiert Diana Kohlmann, Projektleiterin Impfen des Ortenaukreises. „Wir begrüßen die Vorkehrungen des Landes Baden-Württemberg, dass die Impfungen anschließend wieder in ihren Regelstrukturen stattfinden können“, so Kohlmann weiter.

Auch Doris Reinhardt, Pandemiebeauftragte des Ortenaukreises, ruft zur Nutzung des KIZ bis Ende des Monats auf: „Wir Ärzte sind vorbereitet, die Impfungen ab Oktober wieder zu übernehmen, nutzen Sie jedoch auch vorher noch die Chance, ohne Termin zur Öffnungszeit des KIZ zum Impfen zu gehen. Nutzen Sie die Möglichkeit der Auffrischimpfung mit dem angepassten Impfstoff, sofern Ihre dritte oder vierte Impfung noch aussteht.“

Ein an die aktuell vorherrschende Virusvariante BA.5 angepasster Impfstoff ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zugelassen. Die neu zugelassenen bivalenten Impfstoffe von Biontech und Moderna dienen ausschließlich der Auffrischungsimpfung. Für die Grundimmunisierung stehen die bisher eingesetzten Impfstoffe von Biontech, Moderna, Johnson & Johnson als auch Novavax zur Verfügung. Die Auffrischungsimpfungen erfolgen unter Berücksichtigung der aktuellen Impfempfehlungen der STIKO. Diese empfiehlt die zweite Auffrischungsimpfung aktuell für Personen über 60 Jahren, Menschen ab 5 Jahren mit bestimmten Grunderkrankungen und erhöhtem Risiko für schwere COVID-19 Verläufe oder Immunschwäche, Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Tätige in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen als auch Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.