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Amt für Landwirtschaft informiert über Antragsverfahren für die Frosthilfe 2017

Anträge können ab 11. September 2017 gestellt werden

Das Amt für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis informiert, dass das Verwaltungsverfahren der Landesregierung für Frosthilfe beginnt. Heute ist die Verwaltungsvorschrift zur Bewältigung von Schäden infolge der Spätfröste vom 19. April bis 21. April 2017 in Kraft getreten. Damit können betroffene landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbaubetriebe inklusive Obst- und Weinbau, welche ihren Betriebssitz im Ortenaukreis haben, die Frosthilfe zur Bewältigung der Schäden beim Amt für Landwirtschaft Offenburg beantragen.

Die Verwaltungsvorschrift, die Antragsunterlagen sowie Erläuterungen und Ausfüllhinweise können ab 11. September 2017 hier heruntergeladen werden. Im Ausnahmefall können diese auch beim Amt für Landwirtschaft unter landwirtschaftsamt@ortenaukreis.de angefordert werden.

In Zusammenarbeit mit dem Obstgroßmarkt Mittelbaden (OGM) besteht zudem die Möglichkeit, den Antrag bei Mitarbeitern des Amtes für Landwirtschaft in den Räumlichkeiten des OGM in Oberkirch zu stellen.
Zum Nachweis der Erntemengen in 2017 und den drei bzw. fünf Vorjahren ist für die geschädigten Kulturen eine Bestätigung der Liefermengen beim Vertragspartner einzuholen. Diese Bestätigung muss zur Antragstellung mitgebracht werden.

Termine zur Abgabe der Frosthilfe-Anträge in den Annahmestellen in Offenburg und Oberkirch können ab Montag, 11. September 2017 unter www.frostbeihilfe-ortenaukreis.de gebucht werden. Das Amt für Landwirtschaft empfiehlt, frühzeitig Termine wahrzunehmen, da die Antragsfrist bereits am 30. Oktober 2017 endet. Später eingehende Anträge müssen abgelehnt werden.

Für Rückfragen zur Antragstellung ist außerdem ab Montag, 11. September 2017, unter Telefon 0781 805 7132 eine Hotline eingerichtet.