Öffentliche Ausschreibung der Stelle des Landrats des Ortenaukreises
Bewerbungen bis 8. Juli möglich
Zu Jahresbeginn hat Landrat Frank Scherer erklärt, dass er sich nicht für eine dritte Amtszeit bewerben wird. Damit wird die Stelle des Landrats im Ortenaukreis zum 1. November 2024 neu besetzt, da Scherers zweite und letzte Amtszeit am 31. Oktober endet. Am 24. September 2024 soll der Landrat des Ortenaukreises vom Kreistag neu gewählt werden.
Zur Vorbereitung der Landratswahl hat der Kreistag einen besonderen beschließenden Ausschuss gebildet und Acherns Oberbürgermeister Manuel Tabor in seiner Eigenschaft als Kreisrat zum Vorsitzenden dieses Ausschusses gewählt.
Tabor teilt mit, dass auf der Grundlage des Beschlusses des besonderen beschließenden Ausschusses die Stellenausschreibung zur Wahl des Landrats (m/w/d) am Freitag, 7. Juni 2024, im Staatsanzeiger Baden-Württemberg veröffentlicht wird. „Bewerbungen können frühestens ab Samstag, 8. Juni 2024, 0 Uhr, bis einschließlich Montag, 8. Juli 2024, 24 Uhr, abgegeben werden“, erklärt Tabor. Die Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Landratswahl“ an das Landratsamt Ortenaukreis, „zu Händen des Vorsitzenden des besonderen beschließenden Ausschusses zur Landratswahl, Herrn Kreisrat Manuel Tabor, Badstraße 20, 77652 Offenburg“, gerichtet werden.
Am Dienstag, 23. Juli 2024, wird der besondere beschließende Ausschuss über die eingegangenen Bewerbungen beraten.
Info: Text der Stellenausschreibung:
Wegen Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers ist die Stelle
des Landrats (m/w/d)
des Ortenaukreises (rund 444.000 Einwohnende) zum 1. November 2024 neu zu besetzen.
Wahl und Amtszeit richten sich nach der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 288) mit den dazu ergangenen Änderungen. Die Besoldung richtet sich nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 962) mit den dazu ergangenen Änderungen.
Die Wahl durch den Kreistag findet am 24. September 2024 statt.
Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen und einer Wählbarkeitsbescheinigung ab Samstag, 8. Juni 2024, bis einschließlich Montag, 8. Juli 2024, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Landratswahl“ an das Landratsamt Ortenaukreis, zu Händen des Vorsitzenden des besonderen beschließenden Ausschusses zur Landratswahl, Herrn Kreisrat Manuel Tabor, Badstraße 20, 77652 Offenburg.
Der bisherige Stelleninhaber bewirbt sich nicht mehr.
Der Ortenaukreis präsentiert sich im Internet unter www.ortenaukreis.de.