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Änderungen bei der Bauschuttentsorgung auf den Erdaushubdeponien

Bei der Entsorgung von Kleinmengen an Bauschutt aus Privathaushalten gelten ab 1. Januar 2017 neue Annahmebedingungen. Abgebrochenes Mauerwerk mit Gipsputz konnte bisher als verwertbarer Bauschutt auf den Erdaushubdeponien des Ortenaukreises angeliefert und im Deponiewegebau vor Ort direkt verwertet werden. Höhere Umweltstandards lassen dies künftig nicht mehr zu.  

„Mauerwerk mit Gipsputz zählt nun, wie zum Beispiel auch Fensterglas, Glasbausteine, Betonreste mit Armierung oder Porenbetonsteine zum unverwertbaren mineralischen Abfall“, informiert Abfallberater Johann-Georg Kathan. Dieser Abfall könne in Kleinmengen zwar nach wie vor auf Erdaushubdeponien angeliefert werden, müsse aber separat erfasst und auf der Deponie des Zweckverbandes Abfallbehandlung Kahlenberg abgelagert werden. Die Gebühren hierfür betragen 71 Euro pro Tonne. 

Nicht verwertbare mineralische Abfälle werden auf den folgenden Deponien angenommen: Achern-Maiwald, „Vulkan“ in Haslach im Kinzigtal, Kehl-Kork, Lahr-Sulz, Oberkirch-Meisenbühl, Offenburg-Rammersweier, „Kahlenberg“ in Ringsheim, Schutterwald-Höfen und Seelbach-Schönberg. 

Weitergehende Informationen gibt es auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de im Menüpunkt „A-Zett / Bauschutt“ oder telefonisch bei den Abfallberatern unter 0781 805-9600 sowie per E-Mail: abfallwirtschaft@ortenaukreis.de.  

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass diese Änderungen keine Auswirkungen auf die Anlieferung von Bauschutt bei einer der zahlreichen Bauschuttrecyclinganlagen im Ortenaukreis haben. Eine Übersicht der Annahmestellen ist online auf der Homepage des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis unter dem Menüpunkt „Abfallannahmestellen“/„Gewerbliche Abfallannahmestellen“ zu finden.