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Datum: 18.11.2021

Ortenaukreis beendet Flurneuordnungsverfahren an der Bundesstraße 28 in Oberkirch-Nußbach

In Oberkirch geht dieses Jahr ein weiteres Flurneuordnungsverfahren zu Ende. Nach dem Rebverfahren Tiergarten (Ochsengrund-Ost) wird auch das rund 480 Hektar große Unternehmensverfahren im Bereich der Bundesstraße 28 in Nußbach abgeschlossen. Dieses wurde 1979 vom damaligen Flurbereinigungsamt aufgrund der Verlegung der B 28 zwischen Appenweier und Oberkirch zur Umfahrung der Ortsdurchfahrt Nußbach angeordnet.

„Hauptziel des Verfahrens war es, den durch den Straßenbau verursachten Verlust ländlicher Grundstücke auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Zudem konnten wir mit dem Verfahren die bis dahin zersplitterten landwirtschaftlichen Intensiv- und Streuobstbauflächen neu ordnen“, erklärt Ansgar Jäger, Leiter des Amts für Vermessung und Flurneuordnung des Ortenaukreises. Zusätzlich konnten Wege und Gräben an die neuen Verhältnisse angepasst und landschaftspflegerische Maßnahmen durchgeführt werden. So konnte der Weiergraben für die Ortsentwässerung von Nußbach ausgebaut und der obere Weiher am Wiedenbach vergrößert werden.

Mitte November kam nun der noch verbliebene Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zu einer abschließenden Vorstandssitzung zusammen. Neben der Entlastung und Auflösung des Vorstandes stand vor allem die Ehrung der Vorstandsmitglieder für ihr ehrenamtliches Engagement im Vordergrund. Auch den bereits verstorbenen Vorständen wurde gedacht.

Die stellvertretende Leitende Fachbeamtin Flurneuordnung des Amts für Vermessung und Flurneuordnung Christiane Benz freute sich, den Vorstandsmitgliedern als besondere Anerkennung eine Urkunde vom Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL überreichen zu dürfen. „Die Wertschätzung des Vorstandes liegt uns sehr am Herzen. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Vorstandsmitglieder sich, wie in diesem Verfahren über 40 Jahre, ehrenamtlich engagieren. Insbesondere Unternehmensverfahren sind aufgrund oftmals vieler Widersprüche und Klagen keine einfache ehrenamtliche Aufgabe,“ so Benz. Der Vorstandsvorsitzende Konrad Braun erwiderte den Dank. „Die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ortenaukreis hat, trotz der schwierigen Umstände, zur Umsetzung vieler guter Maßnahmen geführt.“

Beide Seiten bedauerten, dass die aktuelle Corona-Situation keinen größeren feierlicheren Rahmen zulässt. Allerdings freuten sie sich, dass das Verfahren nach so langer Zeit endlich abgeschlossen werden kann. Die Schlussfeststellung wird in den kommenden Tagen erlassen und anschließend öffentlich bekannt gegeben.

Das Verfahren Oberkirch-Nußbach (B28)
Gebietsgröße 484 Hektar
Teilnehmer 572
Flurstücke 1.953
Ausführungskosten rd. 1,7 Mio. Euro mit rd. 700.000 Euro Zuschuss
Zuschusssatz 73 Prozent

Hintergrundinformation Flurneuordnung
Flurneuordnungsverfahren haben zum Ziel, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und die Schönheit und den Erholungswert der Landschaft sowie die ökologische Vielfalt zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Beim Landratsamt Ortenaukreis laufen derzeit 25 Flurneuordnungsverfahren. Dabei überwiegen die sogenannten Schwarzwaldverfahren, die dazu dienen, Zufahrten zu Einzelhöfen sowie Wald- und Wiesenwege zu bauen und zu modernisieren.