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Datum: 30.04.2024

Neubau der Kreisstraße Ringsheim-Lahr nimmt Fahrt auf:
Kreistag stimmt Planungs- und Baudurchführungsvereinbarungen mit den beteiligten Städten und Gemeinden zu

Der Startschuss für den Neubau der Kreisstraße 5344 zwischen Ringsheim und Lahr rückt in greifbare Nähe. Nachdem das Projekt im Oktober 2023 beim Regierungspräsidium Freiburg zur Aufnahme in das Förderprogramm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) eingereicht wurde, seien die Planungen, umweltfachliche Prüfungen, der Grunderwerb und die Abstimmungen mit den Trägern der öffentlichen Belange inzwischen weit vorangeschritten, informierte Landrat Frank Scherer die Mitglieder des Kreistags in der Sitzung am Dienstagnachmittag. Mit großer Mehrheit bevollmächtigten die Kreisrätinnen und Kreisräte daraufhin den Landrat, die Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung für den Neubau der Kreisstraße einschließlich des Radschnellweges mit den sechs beteiligten Kommunen abzuschließen. Lahr, Ettenheim, Mahlberg, Kippenheim, Ringsheim und Kappel-Grafenhausen sind danach verpflichtet, zehn Prozent der Gesamtkosten des 79-Millionen-Euro Projekts zu tragen.

„Es besteht breiter Konsens, dass die Menschen in den Ortschaften entlastet werden müssen, und zwar schnell. Außerdem wird die neue Kreisstraße von großer Bedeutung für den Schienenersatzverkehr während der sechsjährigen Streckensperrung der Rheintalbahn ab 2036  sein. Ich bin deshalb sehr zuversichtlich, dass die Gemeinderäte der beteiligten Kommunen unserem Grundsatzbeschluss geschlossen folgen werden“, erklärte Scherer.

Der Lahrer Gemeinderat entscheidet in einer Sondersitzung am 17. Juni. Kippenheim, Ringsheim und Ettenheim haben die Vereinbarung im Mai auf der Tagesordnung und Mahlberg gab bereits am 29. April sein positives Votum ab.

Auch die Gemeinde Rust, die von der neuen Straße nicht direkt profitiert, hat ihre Unterstützung zugesagt, sie beteiligt sich mit einem „Interessensbeitrag“ von 14 .000 Euro. Informations- und Abstimmungsbedarf hinsichtlich des Abschlusses der Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung bestehe noch bei Kappel-Grafenhausen, informierte Infrastrukturen-Dezernentin Alexandra Roth. „Um mögliche Verzögerungen im Planungsabschnitt zu vermeiden, gibt es deshalb eine Zusatzvereinbarung mit Ettenheim, Kippenheim, Lahr, Mahlberg und Ringsheim, bis eine endgültige Vereinbarung getroffen ist. Bis dahin übernimmt der Kreis die anteilig entfallenden Planungskosten für Kappel-Grafenhausen“, so Roth. Auch dafür stimmten die Kreisrätinnen und Kreisräte mit großer Mehrheit.