Genehmigung für zweites Windrad auf der Hornisgrinde erteilt
Die Windstrom Schwarzwaldhochstraße GmbH & Co. KG erhält die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die zweite Windkraftanlage auf der Hornisgrinde. Die Genehmigung wurde am 19. Dezember 2024 durch das Landratsamt Ortenaukreis offiziell übergeben.
„Die Windkraftanlage Hornisgrinde ist ein weiteres Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung erneuerbarer Energieprojekte im Ortenaukreis. Dank intensiver Vorarbeit zwischen dem Antragsteller und allen beteiligten Behörden können wir mit der Genehmigung dieses Vorhabens einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten und die Region zukunftsfähig aufstellen“, betonte Landrat Thorsten Erny.
Das Windkraftprojekt Hornisgrinde wird von der Windstrom Schwarzwaldhochstraße GmbH & Co. KG, einem Gemeinschaftsunternehmen von Matthias Griebl und der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG, realisiert und betrieben.
Im Austausch mit den umliegenden Gemeinden und den betroffenen Waldgenossenschaften plant der Antragsteller die Realisierung einer Anlage des Typs Enercon E-115 mit einer Gesamthöhe von 179,50 Metern und einer Leistung von 4,2 Megawatt (MW). Die erforderlichen Antragsunterlagen für die Änderungsgenehmigung zum nachträglichen Typenwechsel wurden heute an das Landratsamt Ortenaukreis übergeben. Es ist davon auszugehen, dass die Freigabe hierfür im ersten Quartal 2025 erfolgen wird. Der Antragsteller plant die Inbetriebnahme der Anlage Ende des kommenden Jahres und wird die heute erteilte Genehmigung für die Vorbereitungen des Baus nutzen.
„Mit der erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das Windkraftprojekt Hornisgrinde gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung im Ortenaukreis“, erklärte der Erste Landesbeamte, Nikolas Stoermer.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden zahlreiche Aspekte durch die beteiligten Fachbehörden geprüft. Schwerpunkte waren dabei der Natur- und Artenschutz, der Immissionsschutz, Grundwasserschutz, Bodenschutz sowie Sicherstellung der auf der Hornisgrinde installierten Funkverbindungen. In umfangreichen Nebenbestimmungen wurden die einzuhaltenden Vorgaben in der Genehmigung verbindlich festgelegt.
Für Stefan Böhler und Matthias Griebl, Schwarzwaldhochstraße GmbH & Co. KG, die seit 2017 eine zweite Windenergieanlage auf der Hornisgrinde planten, bedeutet die Genehmigung einen großen Meilenstein in der Umsetzung der Energiewende. „Wir freuen uns über diese Entscheidung und insbesondere darüber, dass innerhalb von fünf Monaten die Genehmigung erteilt werden konnte. Unser großes Dankeschön geht daher an das Landratsamt Ortenaukreis.“
Änderungen des Anlagentypes im Nachgang des Genehmigungsverfahrens erfolgen häufig. Der Gesetzgeber hat daher besondere Regelungen für diesen Fall geschaffen (§ 16b Abs. 7 BImSchG). Zum Prüfungsumfang des erforderlichen Änderungsgenehmigungsverfahrens gehören dann lediglich die Bereiche, die von der Änderung betroffen sind und im Vergleich zur Neugenehmigung nachteilige Auswirkungen hervorrufen können. Da es sich um einen kleineren Anlagentyp handelt, sind nur in vereinzelten Bereichen geänderte Auswirkungen zu erwarten, die eine fachbehördliche Prüfung erforderlich machen.