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Datum: 28.06.2024

Fallzahlen bleiben auf hohem Niveau, weiter keine Belebung am Arbeitsmarkt
Statistikreport Juni 2024

Im Juni haben 9.020 Familien bzw. Haushalte Bürgergeld bezogen, dies sind 28 weniger als im Vormonat (minus 0,3 Prozent). Die Fallzahlen bleiben damit auf hohem Niveau. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II um 0,7 Prozent gestiegen. „Nach dem nahezu ausgebliebenen Frühjahresaufschwung treten wir nun mit verhaltenen Wirtschaftsprognosen in die Sommermonate ein, die traditionell eher wenig Bewegung am Arbeitsmarkt auslösen“, erläutert Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters, die aktuelle Lage.

Im Juni haben 114 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 17 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Es handelt sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 131 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden. Ein positiver Trend zeigt sich in der Zunahme von Arbeitsgelegenheiten um rund 31 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Diese waren bereits während der letzten großen Fluchtbewegung 2016 ein probates Mittel zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und dieser Trend scheint sich in Bezug auf die ukrainischen Geflüchteten erfreulicherweise zu wiederholen“, führt Kimpel aus.

Derzeit erhalten 18.950 Personen Leistungen des Jobcenters, 5.129 von ihnen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 4.629 als arbeitsuchend. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt somit 9.758. Hinzu kommen 5.545 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2.701 reine Leistungsbeziehende, die z. B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sowie 946 Personen ohne Anspruch auf Regelleistungen. Dies sind u. a. Personen, die Leistungen für Bildung- und Teilhabe erhalten oder Familienmitglieder mit Anspruch auf BaföG oder Altersrente, die von den Leistungen ausgeschlossen sind.