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Datum: 30.04.2024

Anstieg bei den Arbeitslosen / Integrationen in den Arbeitsmarkt - Statistikreport April 2024


Im April haben 9.018 Familien bzw. Haushalte Bürgergeld bezogen, dies sind 58 weniger als im Vormonat (minus 0,6 Prozent). Die Fallzahlen bleiben damit weiterhin nahezu unverändert. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II dagegen trotz zunehmender Integrationszahlen um 2,1 Prozent gestiegen. Bei der Personengruppe der unter 25-jährigen fällt der Anstieg zum Vormonat mit 1,1 Prozent zwar etwas geringer aus, allerdings hat die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen gegenüber dem Vorjahresmonat um 36 Prozent zugenommen.

Im April haben 225 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 36 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Es handelt sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 261 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.

„Die zentrale Ursache dafür, dass die Fallzahlen trotz der Zunahme an Integrationen nicht sinken und die Zahl der Arbeitslosen ansteigt, liegt in vermehrten Zugängen in den Leistungsbezug“, erklärt Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters. „Dies ist nicht zuletzt bedingt durch die in den letzten Monaten wieder angestiegene Zahl an ukrainischen Geflüchteten. Durch den Job-Turbo konnten wir bereits im März einen Zuwachs an Integrationen bei den ukrainischen Geflüchteten verzeichnen. Es ist erfreulich, dass sich der Trend steigender Integrationen im April fortsetzt, und wir hoffen, dass sich dies auch bald positiv auf die Entwicklung der Fallzahlen auswirken wird“, führt Kimpel weiter aus.

Derzeit erhalten 19.015 Personen Leistungen des Jobcenters, 5.118 von ihnen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 4.611 als arbeitsuchend. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt somit 9.729. Hinzu kommen 5.565 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2.784 reine Leistungsbeziehende, die z. B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sowie 937 Personen ohne Anspruch auf Regelleistungen. Dies sind u. a. Personen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten oder Familienmitglieder mit Anspruch auf BaföG oder Altersrente, die von den Leistungen ausgeschlossen sind.