Pflegestützpunkt Achern-Renchtal
Der Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Achern-Renchtal ist eine neutrale und kostenlose Beratungsstelle für alle Menschen und Angehörige mit Unterstützungs- und Pflegebedarf.
Ihre Ansprechpersonen sind:
Das Einzugsgebiet umfasst die Städte / Gemeinden:
- Achern
- Bad Peterstal-Griesbach
- Kappelrodeck
- Lauf
- Lautenbach
- Oberkirch
- Oppenau
- Ottenhöfen
- Renchen
- Sasbach
- Sasbachwalden
- Seebach
Videoberatung
In der immer älter werdenden Gesellschaft ist die Versorgung und Betreuung von hochaltrigen Angehörigen ein wichtiges Thema. Ein Elternteil kommt ins Krankenhaus oder die häusliche Versorgung wird immer schwieriger. Acuh wenn die Pflege noch nicht im Vordergrund steht, bedarf es meistens Unterstützung in der Hauswirtschaft oder Betreuung. Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes Achern-Renchtal informieren Betroffene und Angehörige kostenlos und neutral zuu allen Fragen rund um das Thema der Versorgung und Pflege.
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- Welche Anträge können gestellt werden?
- Welche rechtlichen und finanziellen Hilfen stehen einem zu?
- Wie groß ist der Betreuungs- und Pflegebedarf?
- Welche Unterstützungsangebote gibt es in der Region?
Der Pflegestützpunkt hilft bei Anträgen, begleiet und koordiniert entsprechende Hilfen im Einzelfall. Falls notwendig können auch pflegerische, medizinische und soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote vermittelt werden. Eine beratende Begleitung ista uch über einen längeren Zeitraum möglich. Während der Corona Pandemie sind persönliche Besprechungen in den Räumen des Pflegestützpunktes nur in Ausnahmefällen möglich. Um eine optimale Beratung zu ermöglichen und Sachverhalte zu klären, werden ab dem 1. Juni 2021 Videoberatungen online angeboten. Wie funktioniert so ein Videochat? Im Grunde genommen ganz einfach und nicht anders als ein digitales Gespräch. Der Pflegestützpunkt nutzt dabei Webex. Notwendig ist lediglich ein PC oder ein mobiles Gerät wie Smartphone oder Tablet mit Mikrofon und einer Kamera. Per Email wird ein Link mit PIN Code zugesandt. Über eine sichere und verschlüsselte Verbindung können dann Live am Bildschirm Anträge, Unterlagen und Broschüren erklärt werden.
Die Außenstelle Achern-Renchtal ist telefonisch und per Email wie folgt zu erreichen: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag Nachmittag von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Die Telefonnummern lauten : 07841 642-1347 und 642-1267 (Achern) oder 07802 82-530 (Oberkirch)
E-Mail: psp-ortenaukreis@achern.de
Veranstaltungen
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Datum: 07.05.2024 Umgang mit Demenz - Kommunikation, Empathie und Selbstfürsorge
7. Mai 2024 um 18 Uhr im Rathaus Am Markt, Rathausplatz 1 , 77855 Achern Mehr
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Datum: 25.09.2024 Herausforderung Demenz: Wissen - Verstehen - Helfen
25. September 2024 von 17:30 Uhr - 19:30 Uhr im Rathaus Am Markt, Rathausplatz 1 in 77855 Achern Mehr
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Datum: 23.10.2024 Ich pflege gern - wie schaffe ich mir Freiräume ?
23. Oktober 2024 um 18:00 bis 20:00 Uhr Mediathek, Haupstraße 12 in 77704 Oberkirch Mehr
Hilfsangebote
Allgemeine Beratung und Information
Ambulante Pflege
Häusliche Pflege und Hauswirtschaftliche Hilfe Achern
Häusliche Pflege und hauswirtschaftliche Hilfen Renchtal
Essen auf Rädern
Stationärer Mittagstisch
Entlastungsangebote & Angebote zur Unterstützung im Alltag
Es besteht die Möglichkeit diese Dienste über den Entlastungsbetrag abzurechnen.
Hausnotruf in Achern und im Renchtal
Alle ambulanten Dienste und Sozialstationen vermitteln ebenso den Hausnotruf
Angebote für Menschen mit Demenz
Gedächtnissprechstunde
Betreuungsgruppen in Achern
Betreuungsgruppen im Renchtal
Besuchsdienste
Gesprächskreise
Kurse/Schulungen für Angehörige
Entlastungsangebote & Angebote zur Unterstützung im Alltag
Es besteht die Möglichkeit diese Dienste über den Entlastungsbetrag abzurechnen.
Familienpflege
Hospizdienst und Palliativpflege
Menschen mit Behinderung Erwachsene und Kinder
Psychische Problemlagen
Spezielle Angebote
Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, geschlossene und beschützte Einrichtungen
beschützte Einrichtungen
Im beschützten Bereich ist das Verlassen das Wohnbereichs möglich, wenn auch erschwert.
geschlossene Einrichtungen
Unter einer geschlossenen Einrichtung versteht man einen Wohnbereich in der Regel in einem Pflegeheim, der von den Bewohner*innen nicht selbstständig verlassen werden kann. Für solch einen Bereich benötigt man einen richterlichen Beschluss für die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Dieser ist auch notwendig, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt.