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Datum: 07.05.2020

Landratsamt weist auf aktuelle Besuchsregelung in Pflege- und Betreuungseinrichtungen hin

Einrichtungen haben Sorge vor Besucherandrang am Muttertag

Am Mittwoch haben Bund und Länder weitere Lockerungen in der Corona-Krise beschlossen, u.a. soll auch das Besuchsrecht in Pflege- und Betreuungseinrichtungen neu geregelt werden. So sollen Bewohner dieser Einrichtungen in Zukunft von einer festen Kontaktperson unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften wieder besucht werden dürfen – sofern es in der Einrichtung aktuell kein aktives SARS-Cov-2-Infektionsgeschehen gibt. Die Achte Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung des Landes soll am 11. Mai in Kraft treten, mit einer Veröffentlichung wird zum Wochenende gerechnet.

„Alten- und Pflegeheime sind besonders zu schützende Orte, deswegen gelten da auch besondere Auflagen. Im Hinblick auf den bevorstehenden Muttertag erreichen uns aus diesen Einrichtungen viele Rückmeldungen, dass sie Sorge vor einem erhöhten Besucherandrang am Sonntag haben“, informiert Reinhard Kirr, Dezernent für Sicherheit und Ordnung des Ortenaukreises. Das Landratsamt weist deswegen nochmals darauf hin, dass das Mitte März ausgesprochene grundsätzliche Betretungsverbot noch nicht aufgehoben ist und auch am Muttertag noch gilt. „Die neuen Rahmenbedingungen für Besuche werden in der kommenden Corona-Verordnung des Landes geregelt. Erst wenn diese vorliegen, wissen wir, wie genau die neuen Besuchsrechte ausgelegt werden und auch erst dann gelten diese“, macht Kirr deutlich. „Wir verstehen, dass Angehörige ihre Verwandten sehen wollen, gleichzeitig müssen Bewohner und Personal besonders geschützt werden, dass es nicht zu neuen Ausbrüchen kommt“, so der Dezernent.