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Datum: 20.03.2020

Landrat empfiehlt seinen Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen Verbote zum Betreten für öffentliche Orte

Landrat Frank Scherer: „Ein einschneidender aber notwendiger Schritt, die Virus-Verbreitung einzudämmen

„Vor dem Hintergrund des in einigen Kommunen des Ortenaukreises feststellbaren Ausmaßes der Nichteinhaltung des Versammlungsverbots nach der Corona-Verordnung des Landes vom 17. März und mit Blick auf die Sondersituation des Ortenaukreises an der Grenze zum französischen Corona-Risikogebiet mit einer sehr Besorgnis erregende Entwicklung sowie die steigenden Fallzahlen in einigen Kommunen des Ortenaukreises, habe ich heute folgende Empfehlung an die Kommunen des Ortenaukreises ausgesprochen:

Empfehlung des Gesundheitsamtes des Landratsamtes Ortenaukreis an die Gemeinden des Ortenaukreises:

I.

Soweit die unter Ziff. II. genannten Voraussetzungen gegeben sind, empfiehlt das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis den Gemeinden des Ortenaukreises ab sofort den Erlass befristeter Allgemeinverfügungen, die das Betreten öffentlicher Orte untersagen. In der Allgemeinverfügung sind durch die jeweilige Gemeinde näher zu bestimmenden Ausnahmen im Sinne der Verhältnismäßigkeit zu regeln.

II.

Voraussetzungen für den Erlass der Allgemeinverfügung sind:

  1. Auf der Gemarkung der Gemeinde ist mindestens eine Infektion mit Corona-Virus SARS-CoV-2 bestätigt
    und
    die Gemeindeverwaltung ist zu der Einschätzung gelangt, dass auf ihrer Gemarkung in nennenswertem Ausmaß gegen § 3 Abs. 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2  vom 17. März 2020 (Corona-Verordnung – Corona-VO) verstoßen wird.

Gez.

Landrat Frank Scherer

 

„Um die Entwicklung bestmöglich eindämmen zu können, ist dieser einschneidende Schritt zwingend erforderlich. Die Empfehlung ermöglicht den Kommunen eine jeweils differenzierte Vorgehensweise unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit“, so der Landrat.

Innenminister Thomas Strobel und Sozialminister Manfred Lucha sind ebenso informiert wie das Regierungspräsidium Freiburg, das Polizeipräsidium Offenburg und die Stadt- und Landkreise an der französischen Grenze.