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Datum: 21.01.2022

Kommunale Arbeitsförderung (KOA) trotz schwieriger Umstände weiter auf Kurs

Kommunales Jobcenters legt Jahresbilanz 2021 vor

Auch im vergangenen Jahr ist es der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) trotz der pandemiebedingten Widrigkeiten gelungen, vergleichsweise viele langzeitarbeitslose Menschen für den Arbeitsmarkt fit zu machen und in ein Arbeitsverhältnis zu bringen. „Mit Qualifizierungs-, Aktivierungs- und Trainingsmaßnahmen sowie zielgruppenspezifischen Angeboten und mit den Erfahrungen aus dem Vorjahr im Rücken konnten wir im zweiten Jahr der Pandemie schnell und effektiv auf die dynamischen Entwicklungen reagieren“, bilanziert Sozialdezernent Heiko Faller die Arbeit der KOA in 2021.

Zwar deutete sich Anfang des Jahres an, dass die Fallzahlen wegen der neuerlichen Corona-Maßnahmen im ersten Quartal nochmal deutlich steigen würden. So startete die KOA im Januar 2021 mit 7.425 sogenannten Bedarfsgemeinschaften (BG), 320 mehr als im Januar 2020.

Aber bereits im März war der Jahreshöchststand von 7.796 BG erreicht, immerhin 125 weniger als der Vorjahreshöchststand vom Juni 2020 mit 7.921 BG.

In den Folgemonaten sind die Fallzahlen kontinuierlich gesunken auf zuletzt 7.158 BG im Dezember 2021 (= minus 3,6 Prozent) und lagen damit nur noch 0,7 Prozent über dem historischen Tiefstand von Januar 2020. „Die Lockerungen der Maßnahmen im Sommer haben den Arbeitsmarkt stark belebt“, so Faller weiter. „Dazu beigetragen hat jedoch ebenfalls, dass die KOA im zweiten Pandemiejahr deutlich besser mit bestehenden Restriktionen und damit einhergehenden Herausforderungen umgehen und dadurch Erfolge in der Arbeitsvermittlung erzielen konnte.“

Fallzahlentwicklung auch im Vergleich mit anderen Jobcentern besser als erwartet

Auch im überregionalen Vergleich schneidet die KOA gut ab: So sind die SGB II-Fallzahlen in Baden-Württemberg gegenüber dem Vorjahr um 3,2 Prozent angestiegen und im Ortenaukreis nur um 2,4 Prozent. „Die KOA konnte die hohe Qualität ihrer Arbeit aufrechterhalten und dadurch auch im zweiten Jahr der Pandemie in den überregionalen Vergleichen gut abschneiden“, ist sich Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, sicher.

Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt

Trotz Pandemiebedingungen konnten von Januar 2020 bis Dezember 2021 rund 1.100 Leistungsempfänger mit Fluchthintergrund von der KOA in Arbeit integriert werden. Die Integrationsquote dieser Personengruppe lag 2021 bei 28,0 Prozent und hat sich damit im Vergleich zu 2020 um 1,9 Prozent verbessert. Dadurch wurde auch der Anteil von Flüchtlingen im SGB II weiter reduziert und hat im November 2021 einen neuen Tiefstwert von 1.841 erreicht.

4,1 Millionen Euro für Gesundheitsprävention zusätzlich vom Bund eingeworben

Im Rahmen des Programms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der Ortenaukreis in 2021 den Zuschlag für das Projekt „Gesundheit4PunktZukunft“ erhalten. Damit fließen in den kommenden fünf Jahren rund 4,1 Millionen Euro zur Förderung der Gesundheitskompetenzen von 200 durch Krankheit belastete Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, in die Ortenau. Ziel des Bundesprogramms ist es, die Erwerbsfähigkeit der Projektteilnehmenden soweit wie möglich zu erhalten bzw. wiederherzustellen und so deren gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu ermöglichen.

Zielgruppenspezifische Angebote und Arbeitsfördermaßnahmen trotz Pandemie auf hohem Niveau und erfolgreich weiterentwickelt

Durch Qualifizierungs-, Aktivierungs- und Trainingsmaßnahmen sollen Arbeitsuchende fit gemacht werden für den ersten Arbeitsmarkt. In 2021 hat die KOA gerade auch im Hinblick auf die coronabedingten Entwicklungen ihre Angebote kontinuierlich und bedarfsgerecht weiterentwickelt sowie für spezielle Zielgruppen wie Alleinerziehende, Jugendliche, Menschen mit Fluchthintergrund und Langzeitleistungsbezieher ausdifferenziert.

Im Dezember 2021 haben 1.352 Arbeitsuchende an einer derartigen Maßnahme teilgenommen. Dies sind weniger als im Vorjahresmonat, aber im Langfristvergleich ist dies nach wie vor ein recht hohes Niveau. Hinzu kommen 308 Teilnehmende an einer Beschäftigungsmaßnahme, darunter 230 in einer Arbeitsgelegenheit (Zusatzjob/AGH). In der Summe befanden sich Ende 2021 somit 1.660 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Arbeitsfördermaßnahme. „Dies sind 23 Prozent aller dem Arbeitsmarktmarkt zur Verfügung stehenden Personen – eine auch im Vergleich mit anderen Jobcentern nach wie vor sehr hohe Aktivierungsquote“, freut sich Mittelstädt.

Kosten für Geld- und Eingliederungsleistungen auf normalem Niveau

Im Jahr 2021 hat die KOA insgesamt 107,4 Millionen Euro für die Gewährung von Geldleistungen und Eingliederungsleistungen ausgegeben, darunter 57,5 Millionen Euro für Arbeitslosengeld II, 37,3 Millionen Euro für Unterkunftskosten, 8,4 Millionen Euro für Arbeitsfördermaßnahmen und 4,2 Millionen Euro für sonstige Leistungen.

Für das Jahr 2021 geht die KOA nach vorläufiger Kalkulation von einem geplanten Kreisanteil in Höhe von 8,7 Millionen Euro aus, wohingegen der Planansatz bei 10,3 Millionen Euro lag.

Budgets der KOA werden auch im neuen Jahr auskömmlich sein

Durch die Coronapandemie konnten auch im letzten Jahr weniger Maßnahmen geplant und begonnen werden, als dies in normalen Jahren der Fall ist. Da sich diese Entwicklung bereits im Jahresverlauf abzeichnete war auch für das Jahr 2022 zu befürchten, dass der Bund die Budgets entsprechend reduziert. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass der KOA auch für 2022 nur marginal weniger Mittel als im Vorjahr zur Verfügung stehen und die Budgets somit auskömmlich sein werden.

Neue Bundesregierung: Bürgergeld löst „Hartz IV“ ab

Nicht nur die Coronapandemie hat das Jahr 2021 für die KOA geprägt, sondern auch die Bundestagswahl im September und der damit verbundene Regierungswechsel. „Mit Blick auf den Koalitionsvertrag steht zu erwarten, dass gravierende Änderungen für die KOA ins Haus stehen, die nicht nur positiv zu bewerten sind“, so Fallers und Mittelstädts Einschätzung zu den aktuellen Beschlüssen der neuen Bundesregierung.

Das Arbeitslosengeld II wird zukünftig „Bürgergeld“ heißen. In den ersten zwei Jahren soll dieses Bürgergeld ohne Anrechnung von Vermögen und mit Anerkennung der Angemessenheit der Wohnung gewährt werden. „Eine solche zweijährige Karenzzeit sehen wir kritisch“, gibt sich Mittelstädt besorgt. „Solche Erleichterungen für den Zugang zu Sozialleistungen waren während der Hochphase der Pandemie zur Existenzsicherung sicherlich notwendig, sollten aber aus unserer Sicht nicht dauerhaft gelten“, so Mittelstädt weiter. Aus einer solchen Regelung entstehen Nachteile, die die Situation für Geringverdiener ohne Unterstützung durch Sozialleistungen noch schwieriger machen werden. „Vermieter orientieren sich zwischenzeitlich sehr oft an den Leistungen der Jobcenter. Werden die Kosten der Unterkunft in den ersten zwei Jahren ohne Prüfung der Angemessenheit anerkannt, kann das unweigerlich zu Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt führen“, führt Mittelstädt hierzu ergänzend aus.