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Datum: 26.03.2020

180 bestätigte Covid-19-Fälle im Ortenaukreis

Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten im Ortenaukreis erhöht sich zum gestrigen Tag um weitere 16 Personen auf 180. Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Appenweier (3), Kehl (2), Lahr (2), Sasbach, Kappel-Grafenhausen, Rust, Schuttertal, Bad-Peterstal-Griesbach, Willstätt, Ohlsbach, Seelbach und Haslach (alle jeweils 1).

Bei keinem Fall gibt es Angaben über einen Aufenthalt in einem Risikogebiet.

Eine genaue Darstellung der Fallzahlen (Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort) gibt es hier. Es handelt sich bei diesen Zahlen um einen vorläufigen Datenstand. Es werden täglich Fallzahlen veröffentlicht, die dem Gesundheitsamt bis 14 Uhr direkt von den Laboren übermittelt werden. Die nach 14 Uhr übermittelten Fälle werden erst am Folgetag veröffentlicht. Diese nachgemeldeten Fälle werden in der Grafik mit (+n) ausgewiesen.

 

Hinweis zu den statistisch besonders betroffenen Städte und Gemeinden:

Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises hält fest: Die Städte und Gemeinden des Ortenaukreises, die aktuell statistisch besonders betroffen sind, haben die relevanten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus rechtzeitig getroffen und umgesetzt (siehe nachfolgend Historie der Entwicklung).
Am Anfang der Pandemie konnten die Infektionen mit Reise-Rückkehrern aus Risikogebieten in Verbindung gebracht werden. Neue Rahmenbedingungen haben sich in der zweiten, aktuellen Pandemiephase ergeben: eine Ansteckung ist nun überall im öffentlichen Raum möglich, Infektionsketten können trotz Kontaktpersonen-Management in den meisten Fällen nicht mehr nachgewiesen werden.

Am 11. März 2020 wurde die weltweite Ausbreitung von COVID-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer Pandemie erklärt. Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten am 13.März 2020 appellierte Bundeskanzlerin Angela Merkel an die Bürger, „alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen und auf Sozialkontakte zu verzichten“. Nach Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums vom 13. März 2020 sollten sich alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten selbst in Quarantäne begeben, das heißt symptomunabhängig „unnötige Kontakte“ vermeiden „und […] zwei Wochen zu Hause“ bleiben.

Am 17.März 2020 veränderte das RKI die Gefährdungseinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung und schätzte dies nunmehr als insgesamt „hoch“ ein. In Baden-Württemberg wurden ab dem 18.3.2020 gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung sämtliche Versammlungen und Veranstaltungen untersagt.

Am 20. März hat der Ortenaukreis seinen Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen Verbote zum Betreten für öffentliche Orte empfohlen. Am 22. März 2020 einigten sich Bund und Länder dann auf ein „umfassendes Kontaktverbot“.

Die Zeit zwischen einer Covid-19-Infektion und dem Auftreten der Symptome (Inkubationszeit) kann bis zu 14 Tagen dauern.