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Dienstleistungen

Rechtliche Betreuung - Beratung

Allgemeine Informationen

Betreuung im rechtlichen Sinn bedeutet nicht körperliche Pflege und Versorgung des Betreuten. Die Betreuung beinhaltet die rechtliche Vertretung. Der Umfang der rechtlichen Betreuung ist durch das Betreuungsgericht genau festgelegt. Er richtet sich nach dem Einzelfall. Der Betreuer soll engen persönlichen Kontakt zu dem Betreuten pflegen und alle wichtigen Angelegenheiten mit ihm besprechen.

Voraussetzungen

Eine rechtliche Betreuung wird für Erwachsene eingerichtet, die psychisch krank, körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Für diesen Personenkreis kann das Betreuungsgericht für einzelne Angelegenheiten oder umfassend für alle persönlichen und finanziellen Angelegenheiten eine rechtliche Betreuung einrichten.

Verfahrensablauf

Unsere Unterstützung für Betreuer

Wir beraten die Betreuer in allen Fragen im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung für Erwachsene. Wir unterstützen die Betreuer bei der Führung von Betreuungen, vor allem auch bei schweren Entscheidungen.

Wir fördern und regen die Tätigkeit von einzelnen Personen und Organisationen zugunsten Betreuungsbedürftiger an und fördern die Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen.

Zusammen mit den Betreuungsgerichten und den anerkannten Betreuungsvereinen sorgen wir dafür, dass die Betreuer in ihre Aufgaben eingeführt werden und ausreichende Fortbildungsangebote zur Verfügung stehen.

Wir unterstützen die Betreuungsgerichte in Betreuungsangelegenheiten.

Wir ermitteln und planen für ein ausreichendes Angebot an Einzelbetreuern und möchten Sie motivieren, selbst eine Betreuung zu übernehmen.

Wir führen als Behörde auch selbst Betreuungen, jedoch nur dann, wenn keine geeignete Einzelperson gefunden werden kann und die Übernahme durch einen Betreuungsverein nicht möglich ist.

Erforderliche Unterlagen

keine

Hinweise

Aufgaben eines Betreuers

Der Wirkungskreis eines Betreuers kann sich z.B. erstrecken auf

  • Gesundheitsfürsorge
  • Vermögensangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsauflösung
  • Unterbringung etc

Freigabevermerk

Betreuungsbehördengesetz (BtBG)