Insoweit erfahrende Fachkräfte - Beratung im Kinderschutzfall
Insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz – Anonymisierte Fallberatung Eine insoweit erfahrene Fachkraft berät Fachkräfte, Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen und Ärzte sowie Verantwortliche in Freizeitvereinen bei Fragen zum Kinderschutz. Sie unterstützt dabei, mögliche Gefährdungen des Kindeswohls einzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Die Beratung erfolgt vertraulich und fachlich fundiert – die Verantwortung für das weitere Vorgehen bleibt bei der anfragenden Person. Das Jugendamt Ortenaukreis hat dafür ausgewählte Beratungsstellen im Landkreis beauftragt; Die Beratung ist für Anfragende kostenfrei und mehrfach pro Kind oder Jugendliche möglich. => Bitte sagen Sie direkt bei Ihrem Anruf, dass Sie eine "insoweit erfahrene Fachkraft" benötigen.
Konzeption Insoweit erfahrene Fachkräfte (IEF) im Ortenaukreis
Die Konzeption beschreibt, wer Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (IEF) hat und welche Qualitätsstandards gelten. Außerdem wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Fachkräfte als IEF anerkannt werden und wann freie Träger eine eigene IEF einsetzen dürfen. Die Konzeption ist im November 2024 im Jugendhilfeausschuss Ortenaukreis besprochen und befürwortet worden.
IEF Konzeption