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Datum: 29.04.2021

Landratsamt weist auf aktuelle Besuchsregelung in Pflege- und Betreuungseinrichtungen hin
Testpflicht für Besucher besteht weiterhin

Nach Vorgabe des Sozialministeriums Baden-Württemberg ist der Zutritt von Besuchern und externen Personen zu stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen weiterhin nur nach Vorlage eines maximal 48 Stunden zuvor erfolgten negativen COVID-19-Schnelltests zulässig. Ausnahmen für vollständig geimpfte Personen bestehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht. „Laut Robert-Koch-Institut kann eine Virusübertragung von geimpften Personen bisher nicht vollständig ausgeschlossen werden“, erläutert Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamts des Ortenaukreises. „Aufgrund der hohen Vulnerabilität der Bewohner und Bewohnerinnen dieser Einrichtungen, ist hier weiterhin Vorsicht geboten“, so Bressau weiter.