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Datum: 07.03.2021

Einzelhandel im Ortenaukreis kann öffnen

Weitere Lockerungen für Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten, kontaktarmen Sport und Musik, Kunst- und Jugendkunstschulen

Landrat Scherer: „Wichtiger Schritt und dringend notwendige Perspektive“

Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Ortenaukreis liegt seit dem 14. Februar stabil unter dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Danach sind nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Merkel vom 3. März Öffnungen im Einzelhandel sowie weitere Lockerungen für Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten, kontaktarmen Sport und Musik, Kunst- und Jugendkunstschulen möglich. „Wir haben heute eine entsprechende Feststellung öffentlich bekannt gemacht, nachdem die Landesregierung die Corona-Verordnung entsprechend geändert hat. Ich begrüße die Lockerungs- und Öffnungsschritte, ab Montag kann auch der Einzelhandel im Ortenaukreis wieder öffnen“, informiert Landrat Frank Scherer am Sonntagnachmittag. „Ich freue mich, dass wir den Einzelhändlern damit eine dringend notwendige Perspektive geben können. Sie stehen seit Wochen in den Startlöchern und haben in der Vergangenheit bereits bewiesen, dass ihre Hygienekonzepte funktionieren. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität, auf den rasch weitere folgen müssen. Ich hätte mir auch Perspektiven für unsere Gastronomie und Hotellerie gewünscht. Wir haben letztes Jahr erlebt, dass die Hygienekonzepte im Gastgewerbe funktionieren“, so der Landrat. Unglücklich sei, dass die Landkreise die neu gefassten Corona-Verordnung erst am Sonntagnachmittag von der Landesregierung erhalten haben.

Aufgrund der stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 gelten im Ortenaukreis folgende Lockerungen:

  • Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen: Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95- Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m2) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m2 Verkaufsfläche.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher müssen dokumentiert werden.
  • Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.

Vor dem Hintergrund eines zu erwartenden Einkaufstourismus, wenn eine Region öffnet und Nachbarregionen noch zu haben, bittet Landrat Scherer gemeinsam mit seinen Landratskollegen der Nachbarkreise die Bürgerinnen und Bürger um Zurückhaltung. „Es ist jetzt sehr wichtig, dass wir die zurückgewonnene Freiheit und weitere Lockerungen nicht gefährden, indem wir unvorsichtig werden. Ich bitte deshalb alle Ortenauerinnen und Ortenauer, sich weiterhin so vernünftig und diszipliniert an die geltenden Regeln zu beachten. Treffen Sie so wenig Menschen wie möglich, tragen Sie Masken, halten Sie Abstand und lassen Sie sich impfen, sobald für Sie die Möglichkeit besteht. Sie schützen damit sich und andere und tragen dazu bei, dass wir wieder ohne Angst vor Ansteckung miteinander leben und arbeiten können“, appelliert Scherer. Im Zusammenhang mit den breiten Schnell- und Eigentestmöglichkeiten, die es zunehmend im Ortenaukreis gibt, ruft Scherer dazu auf, die Testergebnisse ernst zu nehmen. Jeder positive Schnelltest müsse eine sofortige Absonderung und einen Bestätigungstest mittels PCR‐Test zur Folge haben, so der Landrat.

Rechtzeitig zur Öffnung des Einzelhandels steht im Ortenaukreis die „Luca-App“ für eine bessere Kontaktnachverfolgung zur Verfügung. Durch eine digitale Übermittlung von Kontaktpersonenlisten an das Ortenauer Gesundheitsamt helfe die App, die jetzigen Öffnungsschritte sicherer zu machen. „Das Unterbrechen von Infektionsketten ist das wichtigste Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Eine flächendeckende Nutzung der ‚Luca-App‘ würde eine schnellere und vor allem langfristige Öffnung von Gastronomie, Einzelhandel, Kunst- und Kulturstätten ermöglichen“, sagt der Landrat. „Denn es gilt, nicht nur die Herausforderungen der kommenden Monate zu meistern, sondern Perspektiven zu schaffen und diese Branchen wieder zukunftsfähig zu machen.“

Die „Luca-App“ dient als Ergänzung zur bestehenden „Corona Warn-App“ der Bundesregierung. In der Vergangenheit wurde das Gesundheitsamt des Ortenaukreises durch nicht oder fehlerhaft ausgefüllte Kontaktlisten immer wieder vor Herausforderungen gestellt. Die „Luca- App“ kann hier Abhilfe schaffen. Beim Besuch bei Freunden, im Einzelhandel oder Restaurant, checkt sich der App-Nutzer beim Kommen per QR-Code ein und beim Gehen wieder aus. Im Falle einer Infektion mit Covid-19 könnte der betroffene Nutzer seine gesammelten „Check-Ins“ freiwillig und verschlüsselt für das Gesundheitsamt freigeben. Dadurch könnten Kontaktpersonen schneller ermittelt und benachrichtigt werden, Verzögerungen durch eine verspätete Übermittlung von Kontaktdaten an das Gesundheitsamt würden so verhindert.

Link: Die ab 8. März gültigen Corona-Regeln auf einen Blick (PDF):
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210307_Corona_auf_einen_Blick_Maerz.pdf

Feststellung nach § 20 Absatz 3 der Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus des Landes Baden-Württemberg

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis stellt hiermit für das Gebiet des Ortenaukreises fest, dass seit fünf Tagen in Folge eine Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner vorliegt.

Diese Feststellung wird am 07.03.2021 auf der Homepage des Ortenaukreises https://www.ortenaukreis.de/ öffentlich bekanntgegeben.

Rechtsgrundlagen:

  • § 20 Abs. 3 der Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO BW)

Offenburg, den 07.03.2021

Landratsamt Ortenaukreis

Frank Scherer
Landrat