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Datum: 25.03.2020

Hinweise zur Abfallentsorgung bei nachgewiesener Corona Erkrankung

Auch wenn das Übertragungsrisiko von Covid-19 durch Haushaltsabfälle nach bisherigem Wissensstand als gering eingestuft wird, gilt es dieses weiter zu minimieren, informiert der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises. 
Bürger, die an Corona erkrankt oder zuhause in Quarantäne sind, sollen Abfälle aus ihren Haushalten in zugeknoteten Müllbeuteln zum Hausmüll in die Graue Tonne geben. Sie dürfen nicht über Rote Zusatzmüllsäcke entsorgt werden. Zu diesen Abfällen zählt nicht nur der normale Restmüll, sondern unter anderem auch Wertstoffe, Verpackungen und Küchenabfälle, Taschentücher, Papierhandtücher, Kosmetiktücher und andere Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase verwendet wurden sowie Aufwischtücher, Einwegwäsche und andere Hygieneartikel, Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen.
Weitere und ausführlichere Infos können auf der Webseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de tagesaktuelle eingesehen werden. Infos gibt es auch bei den Abfallberatern unter Telefon 0781 805 9600 oder E-Mail abfallwirtschaft@ortenaukreis.de.