Bergbauernprogramm Ausgleichszulage beantragen
Allgemeine Informationen
Nach dem sogenannten Bergbauernprogramm besteht die Möglichkeit des Erhalts einer Ausgleichszulage für Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis.
Voraussetzungen
Nach der »Richtlinie für die Zahlung einer Ausgleichszulage an Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis« vom 01. Juli 2014 erhalten Bergbauernbetriebe, deren selbstbewirtschaftete Eigentums- und Pachtfläche in der benachteiligten Agrarzone (Nicht-Steillage und Steillage zusammengenommen) zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst, eine Ausgleichszulage von 170 Euro/ha. Gefördert wird dabei nur die Fläche in der Steillage.
Voraussetzung für die Bewilligung einer Ausgleichszulage ist, dass die positiven Einkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten nach dem letzten vorliegenden Steuerbescheid 76,693,00 Euro nicht überschritten haben.
Zuständige Stelle
Landratsamt Ortenaukreis
Dezernat Ländlicher Raum
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Gewährung der Ausgleichszulage ist durch den Landwirt bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.
Die Gemeinde zahlt die Ausgleichszulage in voller Höhe aus und fordert vom Ortenaukreis unter Vorlage einer Kopie der Anträge den Kreisanteil der bezahlten Ausgleichszulage zurück. Der jährlich neu zu ermittelnde Kreisanteil ergibt sich jeweils aus dem Verhältnis des rechtzeitig mitgeteilten Gesamtaufwands der ausbezahlten Ausgleichszulage zu den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Ortenaukreises.
Fristen
Der Antrag auf Gewährung der Ausgleichszulage ist bis zum 30. September eines jeden Jahres bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.
Für die Vorlage der Anträge durch die Gemeinden an das Dezernat Ländlicher Raum gilt eine Ausschlussfrist bis zum 31.10. des Antragsjahres. Anträge, die nach diesen Fristen eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Erforderliche Unterlagen
Antrag Bergbauernprogramm
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Zahlung einer Ausgleichszulage an Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis« vom 01. Juli 2014